Berlin:

Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet

IMG-20151007-WA0000

Erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution und für den
Schutz von Frauen geschaffen
Der Deutsche Bundestag hat heute (Donnerstag) in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur
Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution
tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen.

Damit werden erstmals in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale
Prostitution eingeführt. Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer wird
damit die Grundlage geschaffen, Kriminalität und gefährliche Erscheinungsformen
in der Prostitution zu verdrängen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu
schaffen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Prostituierte waren lange nicht
ausreichend geschützt. Weder vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, noch vor
ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Ich freue mich, dass
sich das nach intensiven Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen nun
ändert. Mit dem Gesetz wird es erstmals verbindliche und einheitliche Regelungen
für die legale Prostitution in Deutschland geben. Ich bin davon überzeugt, dass
dies die Situation von Prostituierten langfristig verbessern wird. Denn mit dem
Gesetz stärken wir die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle
Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, körperliche Unversehrtheit und auf
Gleichbehandlung.“

Die zwei Säulen des Gesetzes:

1.     Die Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Erstes Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das
Prostitutionsgewerbe. Der Erlaubnispflicht unterliegen nicht nur Bordelle,
sondern alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, vom
Escortservice über Wohnungsprostitution bis zur Straßenprostitution.
Betreiberinnen und Betreiber müssen sich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einer
persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Auch müssen sie künftig ein
Betriebskonzept erstellen, in dem sie Vorkehrungen für die Sicherheit und
Gesundheit im Betrieb darlegen, und die gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestanforderungen an die Ausstattung der Betriebsräume einhalten. Mit der
Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten werden die
Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert. Betreibende werden stärker in die
Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen
Sanktionen rechnen.

„Dadurch wird sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler
kein Bordell mehr betreiben darf. Auch menschenunwürdige, ausbeuterische
Betriebskonzepte, wie z.B. Flatrate-Bordelle, erhalten keine Erlaubnis“, so
Bundesministerin Schwesig.

2.     Den Schutz der in der Prostitution tätigen Personen

Mit der Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen
Beratung wird langfristig sichergestellt, dass Prostituierte verlässliche
Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen
Unterstützungsangeboten erhalten. Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen
über Rechte und Unterstützungsangebote ist das zentrale Element für die Stärkung
des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten. Eine wichtige Rolle spielen dabei
auch die besonderen Schutzvorschriften für Prostituierte zwischen 18 und 21
Jahren, für die verkürzten Anmelde- und Beratungsintervalle gelten, und die
Regelungen zum Schutz schwangerer Prostituierter. So einigten sich die
Abgeordneten der Koalitionsfraktionen auf die Ausdehnung des Werbeverbots auf
entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit Schwangeren. Daneben sieht das Gesetz
bereits ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr und für
rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution vor.

„Es ist gut, dass sich die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren
geeinigt haben, den Schutz von Schwangeren noch weiter zu verstärken. Das ist
eine wichtige Ergänzung. Der Schutz der Gesundheit der Frau und des ungeborenen
Kindes stehen hierbei im Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in
Kraft treten.

Quelle: bmfsfj.bund.de

Anmerkung der Redaktion: Grosses Lob an die Regierenden! Sie sind wieder einen Schritt weiter, bei der sprachlich gesetzlichen Abschaffung des Rades.

Von redaktion