Berlin:

Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Ab Juli 2016 wird der Kinderzuschlag auf 160 Euro erhöht
Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Juli 2016 wird der
Kinderzuschlag um monatlich 20 Euro auf bis zu 160 Euro pro Kind erhöht. Diese
Verbesserung ist Bestandteil des Gesamtpakets Familienleistungen, das der
Bundestag im letzten Jahr beschlossen hat.

„Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags schaffen wir zwei Dinge: Wir erreichen mehr
Familien mit kleinen Einkommen – gerade auch Familien mit vielen Kindern. Und wir
stärken sie darin, mit ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen auf sicheren Füßen
zu stehen.“ erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Für Familien mit geringem Einkommen besteht so eine größere Chance
Grundsicherungsleisten zu vermeiden.

1euro

Hintergrund:

Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten,
wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und
wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere
Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der
Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende
betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit 2 Kindern
und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2.400 Euro brutto. Für ein
Elternpaar mit 3 Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie
bei ca. 3.000 Euro. Und für eine Alleinerziehende mit einem Kind und einer
monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei ca. 2.000 Euro
brutto.

Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und
Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.bmfsfj.de
<http://www.bmfsfj.de/> bzw. www.Familien-wegweiser.de
<http://www.familien-wegweiser.de/>

Quelle:bmfsfj.bund.de

Von redaktion