München:
Huml: 240 Niederlassungen von Ärzten im ländlichen Raum gefördert – Bayerns Gesundheitsministerin: Förderprogramm ist weiter erfolgreich – 108 Medizinstudenten erhalten Stipendium
Das Landarzt-Förderprogramm von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml stößt weiter auf großes Interesse. Huml betonte am Pfingstmontag: „Mittlerweile konnten 240 neue Niederlassungen finanziell gefördert werden. Darunter sind 201 Hausärzte, 11 Fachärzte und 28 Psychotherapeuten. Außerdem unterstützen wir derzeit 108 Medizinstudenten mit unserem Stipendienprogramm, weil sie nach ihrem Studium im ländlichen Raum tätig werden wollen. Die Zahlen zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg!“
Die Ministerin fügte hinzu: „Bei Gesundheitsfragen sind unsere Haus- und Fachärzte die ersten Ansprechpartner. Damit sind sie der Dreh- und Angelpunkt der medizinischen Versorgung. Und deshalb ist es mein Ziel, dass sich auch genug junge Mediziner für den ländlichen Raum entscheiden.“
Im Rahmen des Programms unterstützt das Gesundheitsministerium unter anderem die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten.
Voraussetzung ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Zu dem Programm gehören auch die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende und die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte.
Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat ist zwar grundsätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zuständig. Um gerade in ländlichen Regionen ausreichend Praxisnachfolger zu gewinnen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium aber das eigene Förderprogramm aufgelegt. Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen dafür insgesamt 11,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Mehr Informationen zum Förderprogramm gibt es unter: http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/foerderprogramme_gesundheitsversorgung.htm.
Quelle:stmgp.bayern.de