Berlin:
Fußball-EM 2016: Bundesumweltministerin Hendricks macht Weg frei für
„Public Viewing“
Während der Fußball-Europameisterschaft 2016 wird es Ausnahmen beim
Lärmschutz geben. Damit können auch Fußballspiele, die nach 20 Uhr
stattfinden, öffentlich auf Großleinwänden unter freiem Himmel
übertragen werden. Dazu beschloss das Bundeskabinett heute eine vom
Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung. Die Kommunen können auf
deren Grundlage Ausnahmegenehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen
erteilen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das gemeinschaftliche
Fußballgucken unter freiem Himmel ist bei Europa- und Weltmeisterschaften
mittlerweile Tradition. Daher wird es auch in diesem Jahr eine eigene
Verordnung für das sogenannte Public Viewing geben. Dadurch sind
Ausnahmen beim Lärmschutz möglich, gleichzeitig stellen wir einen
akzeptablen Mindestschutz für Anwohner sicher. Über die Genehmigung in
jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden.“
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards
aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten
werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die
zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen.
Dabei sollen sie im Einzelfall zwischen dem herausragenden öffentlichen
Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen.
Hierbei berücksichtigen die Kommunen etwa das Publikumsinteresse und die
Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu
Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des
Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und
Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.
Vergleichbare Regelungen gibt es seit 2006.
Fragen und Antworten zur Public-Viewing-Verordnung finden Sie unter:
www.bmub.bund.de/P3026
Quelle: bmub.bund.de