Berlin-Russland:
Menschenrechts-beauftragter entsetzt über Verlängerung der U-Haft von ‚Pussy Riot‘
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, zur Verlängerung der
Untersuchungshaft für „Pussy Riot“-Mitglieder:
Ich bin entsetzt über die Verlängerung der Untersuchungshaft gegen drei Mitglieder der russischen
Künstlerinnengruppe „Pussy Riot“.
Das Recht auf Meinungsfreiheit und die Folgen der Untersuchungshaft für die Frauen, die zum Teil
kleine Kinder haben, wurden nicht ausreichend gewürdigt.
Ich teile die Auffassung von Michail Fedotow, dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrates beim
russischen Präsidenten, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier keine Beachtung gefunden
hat.
Ich fordere die russischen Behörden auf, die Frauen unverzüglich auf freien Fuß zu setzen und eine
Einstellung der Verfahren zu prüfen.
Hintergrund:
Am 21. Februar 2012 hielt die russische Aktionskünstlerinnengruppe „Pussy Riot“ in einer Moskauer
Kathedrale ein „Punk-Gebet“ mit dem Titel „Lieber Gott, erlöse uns von Putin“ ab. Ein danach im
Internet veröffentlichter Video-Clip zeigt, wie sich in der Kirche mit bunten Strickmasken über dem
Kopf tanzen und ihren Protestsong singen. Die Aktion endete nach wenigen Minuten ohne Sach- oder
Personenschaden.
Nach empörten Reaktionen der Russisch-Orthodoxen Kirche und einiger russischer Offizieller wurden
drei Mitglieder wenige Tage nach der Aktion verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Die Untersuchungshaft wurde am 19. April um zwei Monate verlängert. Ermittlungen wegen schweren
Rowdytums laufen. Laut Strafgesetzbuch drohen bis zu sieben Jahre Haft.
Die Behörden rechtfertigen das harte Vorgehen mit dem Argument, die Künstlerinnengruppe habe aus
religiösem Hass gehandelt. Die Bundesregierung steht über die Botschaft Moskau in Kontakt mit den
Anwälten der Gruppe und wird den Fall weiter aufmerksam beobachten.
Menschenrechtspolitik.
Quelle: auswaertiges-amt.de