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Bekanntmachung

Richtlinie des Fachprogramms „Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N)“ im BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)“ – „Aus- und Wechselwirkungen von reaktiven mehrphasigen Transportprozessen auf Speicherkapazität, Injektivität und geomechanische Integrität – Prozessverständnis, Umweltauswirkungen und Monitoringansätze“. Bundesanzeiger vom 11.02.2016

paragraf

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ruft im Rahmen des Fachprogramms Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N) zur Antragstellung zum Themenschwerpunkt „Nutzung unterirdischer Geosysteme“ auf.
1  Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1  Zuwendungszweck

Die Nutzung der Ressourcen unterirdischer Geosysteme hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und ist geprägt von Diskussionen über mögliche Beeinflussungen unserer natürlichen Lebensgrundlagen wie z. B. Grundwasserverunreinigungen, Bodenkontaminationen, Luftverschmutzung oder induzierte seismische Ereignisse. Dabei sind in der Zukunft zunehmende Nutzungskonflikte bei der Bewirtschaftung des natürlichen Untergrundes vorhersehbar. Neben den herkömmlichen Bewirtschaftungen wie z. B. dem Berg- oder Tunnelbau, sind insbesondere die Gewinnung von Energie und Energieträgern unter Einsatz neuer Technologien sowie die geologische Kurz- und Langzeitspeicherung von stofflichen Energieträgern (z. B. Erdgas, Wasserstoff, Druckluft), thermischer Energie und die sichere Verwahrung von Abfällen verstärkt in den Blickpunkt von Wirtschaft und Politik gelangt. Um die komplexen Zusammenhänge in einer anthropogen beeinflussten Umwelt quantitativ zu verstehen und validierfähige Progn! osen zu ermöglichen, sind gezielte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig, um unsere unterirdischen Georessourcen verantwortlich und nachhaltig nutzen zu können.
1.2  Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2  Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), welche ein verbessertes Prozess- und Systemverständnis für den geologischen Untergrund schaffen, als wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige geotechnologische Nutzung von oberflächennahen und tiefen Geosystemen.

Dabei sollen sich die wissenschaftlichen Arbeiten auf die Themenschwerpunkte der reaktiven Mehrphasentransportprozesse und der geomechanischen Integrität von Reservoir- und Barrieregesteinen fokussieren. Von besonderer ­Bedeutung sind als Untersuchungsziele die Erfassung, Beschreibung und Simulation von zeitlichen und räumlichen ­Permeabilitätsveränderungen der Gesteinsschichten aufgrund der geochemischen Wechselwirkungen zwischen den transportierten fluiden Phasen und der Festphase bei variierenden Druck-/Temperatur-Bedingungen. Dazu sind auch Untersuchungen von natürlichen Störungszonen und anthropogen verursachten Schädigungen der Deckschichten als mögliche Wegsamkeiten für die Migration von Fluiden und Gasen aus tiefen Georeservoiren und deren Auswirkungen auf die oberflächennahen Grundwassersysteme durchzuführen.

Diese grundlegenden Prozessuntersuchungen stehen im unmittelbaren wissenschaftlichen Kontext zu Technologien wie der tiefen und oberflächennahen Geothermie, der Wärmespeicherung in tiefen und oberflächennahen Geosystemen, der Erschließung konventioneller und unkonventioneller Kohlenwasserstofflagerstätten oder der Speicherung bzw. Einlagerung von Gasen oder Fluiden im tiefen Untergrund.

Die Diskussionen zur Nutzung unterirdischer Geosysteme (Reservoir- und Barrieregesteine) zeigen, dass es einen großen gesellschaftlichen Bedarf bezüglich der Bearbeitung folgender, inhaltlich zusammenhängender wissenschaftlicher Fragen gibt:
2.1  Zeitliche Dynamik der Eigenschafts- insbesondere Permeabilitätsveränderungen von Geosystemen bei Untergrundnutzungen (Geomechanik von Diskontinuitäten)

Die Gesteine des unterirdischen Raumes sind durch ein sehr komplexes, häufig nicht rein elastisches Materialverhalten gekennzeichnet. Dabei sind für die Untersuchung der Integrität und Dichtheit unterirdischer Geosysteme und Barrieren die Schädigung, Rissbildung und der Rissfortschritt sowie die Prozesse an Phasengrenzflächen und Diskontinuitäten besonders relevant. Diese Phänomene äußern sich in vielfältigen mikro- und makromechanischen Strukturveränderungen der betrachteten Materialien und weisen z. T. enge Kopplungen zu hydromechanischen, thermischen und geo­chemischen Prozessen auf. Die wechselseitige Beeinflussung der Prozesse und die Quantifizierung der veränderlichen Eigenschaften stehen hier im Mittelpunkt.
2.2  Reaktive Transportprozesse von Fluiden und Gasen in Geosystemen bei der Untergrundnutzung (Hydromechanik und Geochemie)

Die Nutzung des Untergrundes kann unmittelbar oder mittelbar Transportprozesse von Fluiden und Gasen sowohl in den tiefen Gesteinsformationen als auch in die oberflächennahen Schichten hinein auslösen. Gerade die dynamischen Wechselwirkungen zwischen Fluiden und darin gelösten oder auch freien Gasen einerseits sowie der Permeabilität und den Speichereigenschaften des Gesteins andererseits sind für das Verständnis, das Monitoring und die Prognose der Transportprozesse von großer Bedeutung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Vorkommen und die Eigenschaften der Fluide sowohl stark von den natürlichen oder induzierten Druck- und Temperaturbedingungen als auch von mikrobiellen und geochemischen Prozessen abhängig sind. Mit diesen und z. T. untereinander gekoppelten Wechselwirkungen sind reaktive Mehrphasentransportprozesse hochkomplexe Systeme. Eine weitere Herausforderung besteht in der experimentellen Parametrisierung der skalenabhängigen Transportprozesse.

Um den wissenschaftlichen Herausforderungen beider Themenbereiche, deren Lösung von großer Bedeutung für die Nutzung des geologischen Untergrundes ist, nachhaltig begegnen zu können, sollen neben einer innovativen und relevanten Fragestellung folgende übergeordnete Aspekte bei der Antragstellung adressiert werden:
Die Intensivierung und Vertiefung bestehender Kompetenzstrukturen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein wesentliches Ziel dieses FuE-Programms. Begrüßt wird darüber hinaus die Nutzung gemeinsamer Forschungstestfelder, Forschungsbohrungen, Untertagelaboren sowie Geotechnik.
Ein thematischer Bezug der beantragten Untersuchungskonzepte zu Nutzungsoptionen im geologischen Untergrund und dem jeweiligen notwendigen Systemverständnis sollte klar erkennbar sein. Die beantragten Untersuchungskonzepte sollen ferner die Skalenabhängigkeit der Prozesse berücksichtigen und Ansätze liefern, wie diese bei der Erkundung zur Prozessparametrisierung oder bei Monitoringansätzen wie auch in numerischen Modellen effektiv umgesetzt werden können. Dabei sind insbesondere Untersuchungen zur Prognosefähigkeit und Validierung numerischer Simulationen (einschließlich inverser Methoden) mittels experimenteller Ansätze auf verschiedenen räumlichen Skalen von Bedeutung.
Umweltauswirkungen, insbesondere aber der Schutz des oberflächennahen Grundwassers gegenüber Gefährdungen, die sich potenziell aus der Nutzung des geologischen Untergrundes ergeben können, werden gesellschaftlich immer wieder kontrovers diskutiert. Zielsetzung der Ausschreibung ist es deshalb, das allgemeine als auch das nutzungsspezifische Systemverständnis dieser potenziellen Gefährdungen weiter zu verbessern und dafür geeignete Erkundungs- und Monitoringansätze sowie prognosefähige Modelle zu entwickeln.
3  Zuwendungs-/Sachbeihilfeempfänger

Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) mit Sitz in Deutschland gestellt werden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer ­institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten ­außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide komplementär miteinander verzahnen. Die entsprechende Darstellungsweise und Kalkulationsgrundlage dieses zusätzlichen Aufwands ist beim zuständigen Projektträger zu erfragen.
4  Zuwendungsvoraussetzungen

Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen bei BMBF-Projekten erfordert die Bearbeitung der aufgeworfenen Forschungsthemen in größeren Verbundprojekten. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der in den Nummern 2.1 und 2.2 skizzierten Fragestellungen erwartet. Bei anwendungsorientierten Projekten soll insbesondere der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Anwendung gefördert werden. Dazu ist eine aktive Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Potenzielle Anwender (z. B. Behörden, Gemeinden, Endnutzer) sind frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Für jeden Verbund ist ein Koordinator zu bestellen. Die Projektkoordinatoren übernehmen die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine teilweise oder gar ausschließliche EU-Förderung ­möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Antrag darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind über den elektronischen Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Kommission (http://cordis. ­europa.eu/home_de.html) abrufbar.
5  Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6  Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).
7  Verfahren
7.1  Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

Ansprechpartner ist:

Dr. Ulf Hünken
Projektträger Jülich
Bereich Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften, Schifffahrt und Meerestechnik (PtJ-MGS)
Schweriner Straße 44
18069 Rostock
Telefon: 03 81/2 03 56-2 99
E-Mail: u.huenken@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen in der zweiten Verfahrensstufe ist das elektronische Antragssystem ­“easy-online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2  Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1  Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, bis spätestens 15. April 2016 Projektskizzen auf dem Postweg und per E-Mail durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Eine ausschließliche Zusendung per E-Mail oder Telefax wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind formlos und in deutscher Sprache einzureichen. Dabei darf ein Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten (Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, 2 cm Seitenrand) inklusive Anlagen nicht überschritten werden.

Die Beiträge der einzelnen Verbundpartner zum Gesamtvorhaben sollten in der Projektskizze klar ausgewiesen sein. Die selbsterklärende Vorhabenbeschreibung muss eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen und folgende Gliederung aufweisen:
Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator und den Verbundpartnern sowie Zuordnung des Themas zu oben genannten Förderschwerpunkten,
aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse),
Projektbeschreibung,
Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele),
Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme,
Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes,
bisherige Arbeiten der Antragsteller,
Arbeitsplan (aussagekräftige Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner),
Projektmanagement und Arbeitsteilung zwischen den Partnern (Überblick in einer Tabelle oder einem Netzdiagramm: Synergien und Abhängigkeiten, Zuordnung zu wesentlichen Arbeitspaketen, Zusammenarbeit mit Dritten),
Ergebnisverwertung und Datenmanagement,
tabellarischer Finanzierungsplan der geschätzten Ausgaben/Kosten getrennt nach Kooperationspartnern und Einzelpositionen (geplanter Personaleinsatz, Sachmittel, Reisen, Investitionen).

Projektskizzen, die fehlende oder mangelhafte Angaben zu den aufgeführten Gliederungspunkten aufweisen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:
wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie Nutzungs- und Innovationspotenzial der geplanten Forschung,
Übereinstimmung mit den fachlichen Schwerpunkten der Ausschreibung,
Interdisziplinarität des Vorhabens,
erwarteter Erkenntnisgewinn,
Qualifikation der Antragsteller, Eignung des Konsortiums,
Qualität der Arbeitspläne sowie des Daten- und Projektmanagements,
Ergebnisverwertung in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht,
Angemessenheit der Mittelplanung.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Ergebnis der ersten Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2  Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe haben Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen die Möglichkeit, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, der bereits die Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens berücksichtigt.

Der Antrag umfasst eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, die neben einer eingehenden Darstellung des Stands der Technik und Referenzverfahren auch eine detaillierte Arbeits- und Ressourcenplanung inklusive Meilensteinplanung und einen konkreten Verwertungsplan für jeden der Kooperationspartner enthalten muss. Der Arbeitsplan muss zusätzlich in einem Balkenplan übersichtlich dargestellt werden, in dem auch die geplanten Personalressourcen wieder­gegeben werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen. Die elektronische Antragstellung erfolgt unter der Fördermaßnahme „GEO:N – Geoforschung für Nachhaltigkeit“ im Förder­bereich: „Nutzung unterirdischer Geosysteme“ des BMBF (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Nachdem der förmliche Förderantrag über das elektronische Antragssystem eingereicht wurde, ist die Endfassung auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postweg an den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, weiterzuleiten. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Antragstellung erfolgt in deutscher Sprache entsprechend den jeweiligen Richtlinien des BMBF zur Antragstellung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare). Über die Förderwürdigkeit wird nach abschließender Prüfung entschieden. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen. Die Bewertung der eingegangenen Anträge richtet sich nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der detaillierten Arbeits- und Meilensteinplanung.
7.3  Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8  Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. Januar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Rudolf Leisen
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Quelle: bmbf.bund.de

Von redaktion