Berlin:
Neue Verordnung soll Legionellengefahr senken
Verdunstungskühlanlagen sind als Verursacher zahlreicher
Legionelleninfektionen erkannt worden. Experten machen den Betrieb solcher
Anlagen für mindestens acht Krankheitsfälle der vergangenen Jahre mit
tödlichem Ausgang verantwortlich, gehen aber von einer noch höheren
Dunkelziffer aus. Durch eine neue Verordnung will das
Bundesumweltministerium deshalb einen hygienisch einwandfreien Betrieb
dieser Anlagen sicherstellen. Ein erster Entwurf dazu wurde jetzt den
betroffenen Kreisen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zur Anhörung
zu-gesandt.
Verdunstungskühlanlagen, u.a. auch Kühltürme und Nassabscheider, können
legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu
schweren, teils tödlichen Lun-genentzündungen führen können. In
Deutschland wurden bisher mehrere größere, von entsprechenden Anlagen
verursachte Legionellen-Ausbrüche dokumentiert; zwei davon mit
Todesfällen: Im Januar 2010 ereignete sich in Ulm/Neu-Ulm ein
Legionellen-Ausbruch mit 65 Erkrankten und fünf Toten sowie in Warstein
im August 2013 mit 160 Erkrankten und drei Toten. Als Infektionsquellen
wurden in allen Fällen Verdunstungskühlanlagen als Hauptverursacher
identifiziert.
Ziel der Verdunstungskühlanlagenverordnung ist es, einen hygienisch
einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Zugleich wird die Grundlage für
eine umfassende Kenntnis der Standorte von Verdunstungskühlanlagen
geschaffen. Der Entwurf basiert auf einem Konzept gestufter
Betriebskontrollen, d.h. zunehmende Abweichungen vom Zustand des
ordnungsgemäßen Betriebs führen zur Intensivierung der Eigen- und
Fremdkontrolle und zu einer Verdichtung zu ergreifender Maßnahmen, bis
hin zur Gefahrenabwehr und direkter Beteiligung der Behörden. Der Entwurf
sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben
die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens
vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
anzuordnen.
Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr
in Kraft treten.
Quelle: bmub.bund.de