Berlin:

Manuela Schwesig: „Zum Schutz von Flüchtlingskindern handeln wir schnell und
wirkungsvoll.“

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer
Kinder und Jugendlicher in erster Lesung im Bundestag
Bundestag und Bundesrat haben heute den von der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher beraten. Ziel des Gesetzes ist: die
Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte
zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte
Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.

paragraf

Bund und Ländern sind sich einig, dass das Gesetz angesichts der aktuellen
Entwicklungen dringlicher ist denn je. Es soll in einem beschleunigten
Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und bereits am 1. November 2015 in
Kraft treten. Die Länder haben bis zum 1.1.2016 eine Übergangszeit, um die
Regelungen umzusetzen.

„Kinder und Jugendliche, die alleine  aus ihren Heimatländern nach Deutschland
fliehen und ihre Familien verlassen müssen, sind besonders schutzbedürftig. Es
ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen
und ihnen ein neues Zuhause zu bieten“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig. „Wir müssen angesichts der hohen Einreisezahlen schnell und
wirkungsvoll handeln.“

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am
Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteter Minderjährigen
ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht
werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, eine
angemessen Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten. Darüber hinaus
stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können z.B. eine
Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen.
Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im
Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährigen in
dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlicher Vertreter begleitet und nicht
länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange
Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um.

Der Bund stellt den Länder und Kommunen 350 Millionen Euro für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. „Unser Gesetz ist ein Gesetz der
Solidarität zwischen den Ländern, Kommunen und Regionen in diesem Land“, so
Manuela Schwesig.  „Vor allem aber mit der großen Hilfsbereitschaft der Menschen
schaffen wir eine Kultur des Willkommens für Flüchtlinge in Deutschland. Diese
Engagement stärken wir mit unserem Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“.“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die
Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt
„Willkommen bei Freunden“.

Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt
wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in
Deutschland zu verbessern. Es wird nicht nur eine Willkommenskultur in
Deutschland befördern, sondern es unterstützt auch die Kommunen bei der
Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem u.a. folgende Angebote gemacht
werden:
* Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der
Kommunalverwaltung
* Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
* Qualifizierungsangebote
* Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote

Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und
-ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel
gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf
vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.

Quelle: bmfsfj.bund.de

Von redaktion