München:
Huml setzt auf zweite Pflegereform-Stufe – Bayerns Pflegeministerin zu den Beratungen des Bundestags über Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml erwartet von der zweiten Stufe der Pflegereform, über die am Freitag der Bundestag beraten wird, eine deutlich bessere Versorgung von Demenzkranken. Huml betonte am Freitag: „In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die Forderung Bayerns enthalten, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzuführen. Dies bedeutet: Menschen mit Demenz erhalten künftig die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Angesichts der Zunahme von Demenzerkrankungen in Deutschland ist es wichtig, rasch zu handeln. Menschen mit Demenz brauchen eine Betreuung und Pflege, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In Bayern gibt es schon rund 220.000 Betroffene.“ Mit der Reform sollen zudem die bislang drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Damit werden die Bedürfnisse des Einzelnen mehr berücksichtigt.
Huml bekräftigte zugleich ihre Forderung nach Korrekturen am Pflege-TÜV. Sie unterstrich: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen künftig ein realistischeres Bild von der Qualität eines Heims bekommen. Deshalb sollte auf die bisherige Gesamtnote für Pflege-Einrichtungen verzichtet werden.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Erhebliche Pflegemängel müssen künftig ein K.-o.-Kriterium sein, das nicht bei der Berechnung der Gesamtnote durch positive Bewertung anderer Faktoren ausgeglichen werden kann. Ferner sollten Fragen, die für die Menschen besonders wichtig sind, stärker als bisher in die Bewertung einfließen.“
Schon im vergangenen Jahr hatte Bayern im Bundesrat eine Initiative für eine grundlegende Überarbeitung des Pflege-TÜV gestartet. Huml betonte: „Es ist nicht ausreichend, den Qualitätsausschuss mit der Erarbeitung eines neuen Qualitätsmessungsverfahrens zu beauftragen. Wir fordern konkrete inhaltliche Vorgaben an die Selbstverwaltung im Gesetz.“
Quelle:stmgp.bayern.de