München:
In Bayern haben Kinder Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur Regelschule – Inklusion auf dem Weg
Förderbedarf des einzelnen Kindes und Miteinander von Schule und Elternhaus entscheidend
Die inklusive Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehört zu den Kernaufgaben des bayerischen Schulwesens. Deshalb haben in Bayern die Kinder einen Anspruch auf einen grundsätzlich gleichberechtigten Zugang zur Regelschule. Dies wurde in einer fraktionsübergreifend verabschiedeten Gesetzesänderung 2011 festgelegt.
Der konkrete Förderbedarf des einzelnen Kindes und die Entscheidungsfreiheit der Eltern für den Weg ihres Kindes nach umfassender Beratung stehen im Mittelpunkt des Bayerischen Weges, die UN-Behindertenrechtekonvention umzusetzen.
Der bayerische Weg unterscheidet sich dabei von dem Inklusionsverständnis des Autors der Publikation „Inklusion in Deutschland“ der Bertelsmann-Stiftung, der allein in der Regelschule den Ort für Inklusion ausmacht. Grundsätzliche Einigkeit besteht allerdings im Ziel, Kinder bestmöglich zu fördern und ihnen eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern. Für Bayern ist bei der Umsetzung des Ziels klar: Neben inklusiven Schulangeboten an der Regelschule kann aus der Sicht von Eltern und Pädagogen der Besuch von Förderzentren der Entwicklung des einzelnen Kindes in besonderer Weise dienen. Viele Eltern schätzen deshalb die breite Vielfalt an Fördermöglichkeiten und -orten im bayerischen Schulwesen.
In Bayern steigt – wie auch die Bertelsmann-Stiftung feststellt – die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Regelschule besuchen. Waren es im Schuljahr 2012/2013 noch rund 18.200 Schülerinnen und Schüler, die an allgemeinbildenden Regelschulen sonderpädagogisch gefördert wurden, so waren es im vergangenen Schuljahr 2014/2015 schon knapp 20.000. Die meisten davon werden an ihrer Schule vor Ort unterrichtet. Dazu kommen rund 2.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, die nach dem Partnerklassenkonzept oder in der offenen Klasse der Förderschule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Die Inklusion wird vom Freistaat mit zusätzlichen Lehrerstellen unterstützt – seit 2011 sind es jährlich 100 zusätzliche Lehrerstellen, insgesamt mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 also 600 Lehrerstellen.
Viele Schulen entwickeln das Profil Inklusion
Inklusion als gemeinsames Lernen und Leben in der Schule von jungen Menschen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf haben mittlerweile 212 Schulen – darunter Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien und Förderzentren – in den Mittelpunkt ihrer Schulentwicklung und ihres Profils gerückt. Diese gestalten in besonderer Weise Unterricht und Schule als Ganzes für Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Weg der Regelschulen und Förderzentren zu Schulen mit dem Profil Inklusion beweist, dass Inklusion keine Einbahnstraße nur in Richtung Regelschule, sondern gemeinsame Aufgabe aller am Bildungsprozess beteiligten Personen und Einrichtungen ist.
Modellprojekt beruflicher Schulen ausgeweitet
Bundesweit einzigartig ist das Modellprojekt „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“ (IBB), das die Stiftung Bildungspakt Bayern im Schuljahr 2012/2013 zusammen mit dem Bayerischen Kultusministerium gestartet hat. Allgemeine Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bilden dabei an neun Standorten Kooperationen in Tandems. Sie entwickeln Modelle, wie inklusiver Unterricht an beruflichen Schulen verwirklicht werden kann.
Inklusionsberatung vor Ort
Um Eltern bei der Entscheidung, wie ihre Kinder bestmöglich gefördert werden können, zu unterstützen, gibt es zahlreiche Beratungsmöglichkeiten, z.B. die neu eingeführte Inklusionsberatung am Schulamt an über 70 Standorten und die neun Staatlichen Schulberatungsstellen.
Quelle:stmbw.bayern.de