München-Erlangen:
Außenstelle für Lebertransplantation in Erlangen genehmigt – Wissenschaftsminister Spaenle und Innenminister Herrmann begrüßen Kooperation zwischen München und Erlangen zum Wohl der Patienten
Für die Durchführung von Lebertransplantationen wurde nun eine Außenstelle des Transplantationszentrums des Klinikums der Universität München am Universitätsklinikum Erlangen genehmigt. Möglich wurde diese durch eine Vereinbarung zwischen dem Klinikum der Universität München und dem Universitätsklinikum Erlangen.
„Bayern beschreitet mit der Einrichtung der Außenstelle für Lebertransplantationen Neuland. Sie ermöglicht einerseits die enge Einbindung des Universitätsklinikums Erlangen in die medizinische Forschung und Patientenversorgung sowie die Ausbildung junger Mediziner aus Erlangen auf diesem Gebiet. Andererseits erleichtert die Außenstelle Patientinnen und Patienten aus dem nördlichen Bayern den Zugang zur Lebertransplantation und eine wohnortnahe Betreuung – in Verantwortung ausgewiesener Experten des Klinikums der Universität München“, so Wissenschaftsminister Spaenle.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt die neue Kooperation mit Modellcharakter: „Die neue Außenstelle ist ein unschätzbarer Gewinn für Patienten aus der Region, die von der Aufnahme in die Warteliste über die Transplantation bis hin zur Nachsorge auf ein kompetentes Ärzteteam aus Erlangen und München setzen können. Außerdem stärkt dieser Schritt das Universitätsklinikum Erlangen nachhaltig im Bereich von Forschung und Lehre.“
Die Verantwortung für die Außenstelle und die darin durchgeführten Lebertransplantationen trägt allein das Klinikum der Universität München. Entsprechend wird auch künftig die Warteliste vom Transplantationszentrum des Klinikums der Universität München geführt. Die Operation und die anschließende intensivmedizinische Versorgung werden je nach Zustand und Wunsch des Patienten in München oder in Erlangen durchgeführt. Die klinische Vor- und Nachsorge wird am Universitätsklinikum Erlangen erfolgen.
Die Zulassung der Außenstelle ist zunächst bis zum 31. Dezember 2017 befristet.
Quelle:stmbw.bayern.de