Berlin:

Atomkraft/Entsorgung
Hendricks: Bedenken gegen eine Erweiterung von Konrad haben wir Rechnung
getragen
Bundeskabinett beschließt umfassendes Konzept zur Entsorgung des
Atommülls

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett
heute ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren
Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die
Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das
Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die
allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt
werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung
unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten
Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Das
Programm wird jetzt der EU-Kommission vorgelegt.

steckdose

Bundesumweltministerin Hendricks: „Mit dem Entsorgungsprogramm schaffen
wir Transparenz und eine belastbare, solide gerechnete und ungeschönte
Planung für die Entsorgung des Atommülls. In den Stellungnahmen der
Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere Bedenken gegen eine Erweiterung
der Schachtanlage Konrad geäußert worden. Diese Bedenken haben wir sehr
ernst genommen und nach der Auswertung der Stellungnahmen in die
Überarbeitung des Entwurfs einbezogen. Es war mir ein besonderes
Anliegen, die Interessen der Bevölkerung vor Ort aufzunehmen und sich
nicht darüber hinwegzusetzen. Das ist praktizierte
Bürgerbeteiligung.“

Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die
Bundesregierung nicht nur ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU
nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum
23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden, sondern sie stellt sich
damit insbesondere der Verantwortung, das bisher ungelöste Problem der
Atommüllentsorgung ernsthaft anzugehen und nicht zukünftigen
Generationen zu überlassen.

Hinsichtlich der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und der eventuell
endzulagernden Abfälle aus der Urananreichung in Gronau wurde in dem
Entsorgungsprogramm konkretisierend ausgeführt, dass diese bei der
Standortsuche für das Endlager für insbesondere hochra-dioaktive
Abfälle berücksichtigt werden sollen. Hendricks: „Schacht Konrad
scheidet nicht mit endgültiger Gewissheit aus. Aber ich habe klar die
Richtung vorgegeben. Eine Erweiterung von Konrad wollen wir auf diese
Weise vermeiden.“ Im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms waren
das Endlager Konrad und das Endlager für hochradioaktive Abfälle noch
als gleichwertige Optionen für die Asse-Abfälle und Urantails
vorgesehen.
Grundlage des Nationalen Entsorgungsprogramms ist ein aktuelles
Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in
Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl den
hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den
Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen
Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller
Art ein. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu
erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.

Die erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen sind im Nationalen
Entsorgungsprogramm detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um
• rund 10.500 Tonnen Schwermetall in Form von bestrahlten Brennelementen
aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in rund 1100
Behältern in der Regel der Bauart CASTOR®V aufbewahrt),
• rund 300 Behälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der
Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland
sowie
• rund 500 Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb von
Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren.

Zusätzlich werden rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive
Abfälle eingeplant. Dies umfasst insbesondere erwartete radioaktive
Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke, aber auch
radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung. Außerdem sind
derzeitige Schätzungen zur Abfallmenge aus der Schachtanlage Asse II
berücksichtigt. Die dort eingelagerten Abfälle sollen zurückgeholt
werden, es wird von einem Volumen in einer Größenordnung von 200.000
Kubikmeter ausgegangen. Des Weiteren ist in dieser Schätzung auch eine
Menge von 100.000 Kubikmeter von Abfällen aus der Urananreicherung
vorsorglich eingeplant, die entsorgt werden müssen, sofern diese nicht
verwertet werden.

Für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle sieht das Konzept des
Bundesumweltministeriums zwei Standorte vor: das bereits genehmigte
Endlager Konrad für vernachlässigbar Wärme entwickelnde Abfälle und
einen noch festzulegenden Standort für insbesondere hochradioaktive
Abfälle. Das BMUB hält eine zügige Inbetriebnahme von Schacht Konrad
für unverzichtbar.

Quelle:bmub.bund.de

 

Von redaktion