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Huml: Zweite Pflegereform-Stufe ist ein Meilenstein – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin mahnt aber Korrekturen beim Pflege-TÜV an

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml bewertet die zweite Stufe der Pflegereform, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, als „Meilenstein für eine bessere Versorgung von Demenzkranken“. Huml betonte am Dienstag: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommt der Bund auch einer Forderung Bayerns nach. Menschen mit Demenz erhalten künftig die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Das war mir besonders wichtig.“

Die Ministerin verwies zudem darauf, dass mit der Reform die bislang drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Sie unterstrich: „Die Bedürfnisse des Einzelnen werden stärker berücksichtigt – und es stehen nicht mehr die rein körperlichen Beeinträchtigungen und die sogenannte Minutenpflege im Vordergrund. Mit dem neuen Begutachtungssystem können wir auf die tatsächliche Einschränkung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen besser eingehen.“

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Huml mahnte allerdings Korrekturen am Pflege-TÜV an. Sie erläuterte: „Es ist nicht sinnvoll, an der bisherigen Gesamtnote für Pflegeheime festzuhalten. Vielmehr müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig ein realistischeres Bild von der Qualität einer Einrichtung bekommen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Fragen, die für die Menschen besonders wichtig sind, müssen wesentlich stärker als bisher in die Bewertung einfließen. So sollten erhebliche Pflegemängel ein K.-o.-Kriterium sein, das nicht bei der Berechnung der Gesamtnote durch positive Bewertung anderer Faktoren ausgeglichen werden kann.“

Bayern hatte bereits im vergangenen Jahr im Bundesrat eine Initiative für eine grundlegende Überarbeitung des Pflege-TÜV gestartet. Huml unterstrich: „Es reicht nicht, den Qualitätsausschuss mit der Erarbeitung eines neuen Qualitätsmessungsverfahrens zu beauftragen. Wir fordern konkrete inhaltliche Vorgaben an die Selbstverwaltung im Gesetz.“

Huml betonte zugleich: „Bayern setzt sich weiter dafür ein, den Grundsatz ‚Reha vor Pflege‘ zu stärken. Um das zu erreichen, soll die Pflegeversicherung künftig an der Finanzierung der geriatrischen Rehabilitation beteiligt werden. Die Finanzierungsverantwortung ist dann dort verortet, wo auch der finanzielle Nutzen entsteht. Das ist ein ganz wichtiger Schritt gerade für die Pflegebedürftigen.“

Bereits am 1.1.2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Es hat zu zahlreichen Leistungsverbesserungen geführt. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff reformiert und so die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. In Zukunft soll der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen im Mittelpunkt stehen. Bei dem neuen Begutachtungsverfahren wird nicht mehr ausschließlich die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird. Ermittelt wird vielmehr die Einschränkung der Selbstständigkeit des betroffenen Menschen.

Quelle:stmgp.bayern.de

Von redaktion