München:

Bayerns Justizminister Bausback begrüßt Beratung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Bundeskabinett / „Vorschläge tragen einen klaren bayerischen Stempel / Drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern“
Das Bundeskabinett berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback äußert sich hierzu sehr erfreut: „Es ist gut, dass der Bund das Thema endlich anpackt. Patienten müssen darauf vertrauen dürfen, dass sich Ärzte und andere Heilberufsträger bei der Behandlung allein an ihrem körperlichen und geistigen Wohl orientieren. Die Vorschläge des Bundes decken sich in weiten Teilen mit den bayerischen Regelungsvorstellungen – sie tragen einen klaren bayerischen Stempel!“

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Bausback kritisiert jedoch, dass die Strafverfolgung nach dem Entwurf der Bundesregierung grundsätzlich von einem Strafantrag abhängen und nur bei einem besonderen öffentlichen Interesse ein Einschreiten von Amts wegen möglich sein soll. „Es kann nicht sein, dass unsere Staatsanwälte in der Regel erst dann tätig werden können, wenn etwa ein Patient, ein Mitbewerber oder eine Krankenkasse ausdrücklich und fristgerecht einen Strafantrag stellt. Schließlich geht es hier um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Heilberufe, das nicht zur Disposition einzelner Betroffener gestellt werden darf“, so Bausback. „Mit Blick auf die fundamentalen Interessen, die durch den neuen Straftatbestand geschützt werden sollen, sollten unsere Staatsanwälte in allen Fällen, in denen konkreter Verdacht besteht, ermitteln können – so wie das der bayerische Vorschlag vorsieht.“

Ergänzend zu klaren gesetzlichen Vorschriften bedürfe es vor allem auch klarer Strukturen bei der Strafverfolgung, um die Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen zu können. „Bayern hat hier frühzeitig gehandelt: Wir haben bereits zum 1. Oktober 2014 drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die für Korruptions- und Vermögensdelikte von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zuständig sind“, so Bausback. „Unsere spezialisierten Staatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften München I, Nürnberg-Fürth und Hof haben das spezifische Fachwissen und die nötige Erfahrung, ob im Sozialrecht oder beim kassenärztlichen Abrechnungssystem, um solche Straftaten effektiv verfolgen zu können.“

Abschließend hebt Bausback klar hervor: „Es geht mir nicht darum, den Akteuren auf dem Gesundheitsmarkt generell unlauteres Verhalten zu unterstellen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Ärzte und sonstigen Heilberufsträger ist tagtäglich und mit großem persönlichem Einsatz um die Gesundheit und das Wohl der Patienten bemüht. Es geht lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich und zum Schaden ihrer rechtschaffenen Kollegen ausnutzt.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion