München:
Empfehlungsvereinbarung zur weiteren Verbesserung der Wiedereingliederung von Strafentlassenen unter-zeichnet / Justizminister Bausback: „Optimale Vernet-zung aller Akteure ist wichtiger Beitrag für den Opfer-schutz!“
Mit dem Ziel, die Wiedereingliederung von Strafentlassenen weiter zu verbessern, haben das Bayerische Staatsministerium der Justiz, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Bezirketag und die Freie Wohlfahrtspflege Bayern eine Empfehlungsvereinbarung unterzeichnet.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Eine optimale Vernetzung aller Akteure im Bereich der Straffälligenhilfe nützt nicht nur den einzelnen Gefangenen. Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten und damit für den Opferschutz.“ Die Erfahrung zeige: „Stehen Strafgefangene bei ihrer Entlassung in Lohn und Brot und haben sie eine feste Unterkunft, sind ihre Chancen, nicht rückfällig zu werden, deutlich besser.“ Resozialisierung könne aber nur dann nachhaltig sein, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. „Genau hier setzen wir mit unserer Vereinbarung an: Künftig soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf regionaler Ebene gestärkt werden, um den Übergang aus der Haft in das Leben in Freiheit noch weiter zu verbessern. Regelmäßige „Runde Tische“ fördern dabei den Informations- und Erfahrungsaustausch.“
Hintergrund:
Das sog. Übergangsmanagement ist wesentlicher Baustein für eine gelungene Resozialisierung. Hierzu gehört insbesondere die Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Justizvollzugs mit Hilfsangeboten der nach der Entlassung für die Gefangenen zuständigen Stellen. Die unterzeichnete Vereinbarung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den kommunalen Gebietskörperschaften, den Verbänden der freien Straffälligenhilfe und den Justizvollzugsanstalten sowie die Ausgestaltung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten während der Haft. In der Vereinbarung wurde insbesondere Folgendes geregelt:
Alle Kooperationspartner benennen jeweils konkrete Ansprechpartner für das Übergangsmanagement, um einen lückenlosen Informationsaustausch sicherzustellen.
Den Kooperationspartnern werden geeignete Büroräume in den Anstalten für die Beratung der Gefangenen zur Verfügung gestellt.
Die Sozialleistungsträger unterstützen die Justizvollzugsanstalten bei der Beratung über leistungsrechtliche Bestimmungen des SGB II, SGB III und SGB XII.
Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern benennt gegenüber dem Staatsministerium der Justiz Einrichtungen und Dienste, deren Aufgabe die Mitwirkung bei der Wiedereingliederung von haftentlassenen Menschen in die Gesellschaft ist.
Die Kooperationspartner leiten bereits während der Haftzeit geeignete Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und zur zeitnahen Aufnahme einer Beschäftigung ein.
Quelle: stmj.bayern.de