München:
Huml: Volksentscheid zum Nichtraucherschutz vor fünf Jahren war wichtiges Signal – Bayerns Gesundheitsministerin setzt auf neue Kampagne gegen Tabakqualm in der Schwangerschaft
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat den Volksentscheid zum Nichtraucherschutz vor fünf Jahren als wichtiges Signal gewürdigt. Huml betonte am Freitag: „Der erfolgreiche Volksentscheid vom 4. Juli 2010 hat dazu geführt, dass im Freistaat kein schädlicher Tabakqualm mehr in Gaststätten, Bierzelten oder Diskotheken erlaubt ist. Damit ist auch das Bewusstsein dafür geschärft worden, dass Passivrauchen sehr gefährlich ist und unter anderem Lungenkrebs verursachen kann.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Internationalen Studien zufolge führen Rauchverbote dazu, dass die Zahl von Asthma- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückgeht. Ich gehe davon aus, dass durch das Nichtraucherschutzgesetz zahlreiche Fälle von Herzinfarkten in Bayern verhindert worden sind. Klar ist: Rauchen bleibt das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko.“
Huml warnte: „Besonders gefährlich ist der Tabakqualm in der Schwangerschaft. So haben Kinder von Raucherinnen im Durchschnitt ein niedrigeres Geburtsgewicht als andere Kinder. Frauen, die während der Schwangerschaft rauchen, riskieren sogar Früh- und Fehlgeburten.“
Huml verwies darauf, dass das Bayerische Gesundheitsministerium in diesem Jahr eine neue Kampagne gegen das Rauchen in der Schwangerschaft startet. Damit sollen werdende Mütter dabei unterstützt werden, auf Tabakkonsum zu verzichten. Durch die Kampagne sollen auch Familienangehörige und Freunde von Schwangeren entsprechend sensibilisiert werden.
Nach einer Erhebung des Robert Koch-Instituts haben bundesweit rund zehn Prozent der Mütter von Kindern im Alter von bis zu sechs Jahren während ihrer Schwangerschaft geraucht. In Bayern waren es nach der Geburtshilfestatistik im Jahr 2013 etwa fünf Prozent. Die Ministerin betonte: „Das sind fünf Prozent zu viel!“
Huml warb zugleich in der Bevölkerung insgesamt für einen konsequenten Verzicht auf das Rauchen.
Quelle: stmgp.bayern.de