München:
Huml wirbt für Vereinbarkeit von Familie und Zahnmedizinberuf – Bayerns Gesundheitsministerin: Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wirbt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Zahnmedizin. Huml betonte am Dienstag anlässlich einer Veranstaltung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) in München: „Dieses Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung. Heute schon werden knapp 40 Prozent der Zahnarztpraxen in Deutschland von Frauen geführt. Die Zahl der Approbationen als Zahnärztinnen liegt sogar bei 50 Prozent. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber schon lange kein reines Frauenthema mehr. Auch immer mehr jungen Männern ist dies besonders wichtig. Ohne eine familienfreundliche Organisation wird eine flächendeckende Versorgung durch Zahnarztpraxen in Zukunft nicht mehr möglich sein.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Der Freistaat Bayern bemüht sich seit Langem auf verschiedenen Ebenen darum, dass es möglich ist, als Arzt tätig zu sein und gleichzeitig eine Familie zu gründen. So haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Zahnärztinnen gestärkt wird.“
Huml erläuterte: „Ein Ziel war es, den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen der Vertragszahnärztinnen vor und nach der Geburt eines Kindes besser zu entsprechen. So wurde die Möglichkeit für Vertragszahnärztinnen, sich im zeitlichen Zusammenhang mit der Entbindung vertreten zu lassen, auf zwölf Monate verlängert. Für die Erziehung von Kindern erhalten Vertragszahnärztinnen nun die Möglichkeit, einen Entlastungsassistenten für bis zu 36 Monate zu beschäftigen. Dieser Zeitraum muss nicht zusammenhängend genommen werden.“
Die Ministerin unterstrich: „Weiterhin wird die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten für die Pflege von Angehörigen für bis zu sechs Monate eröffnet. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erhalten die Möglichkeit, den 36- bzw. 6-Monatszeitraum zu verlängern. Das ist eine gute Gelegenheit, zusätzlich etwas für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu tun. Deshalb bin ich der Meinung, diese Möglichkeit sollte auch von allen genutzt werden.“
Huml fügte hinzu: „Eine weitere wichtige Maßnahme zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Aufhebung der Residenzpflicht. Früher musste eine Vertragszahnärztin oder ein Vertragszahnarzt den Wohnort so wählen, dass sie für die zahnärztliche Versorgung der Versicherten an ihrem Vertragszahnarztsitz zur Verfügung steht. Die Aufhebung der Residenzpflicht führt jetzt zu einer deutlich größeren Flexibilität.“
Die Ministerin betonte: „So können andere Aspekte wie Kinderbetreuung, Schule und Arbeitsplatz des Partners zukünftig bei der Wohnortwahl besser berücksichtigt werden. Ich kann die Zahnärztinnen und auch Zahnärzte nur ermuntern, diese Möglichkeiten zu nutzen, die das GKV-Versorgungsstrukturgesetz eröffnet hat.“
Quelle: stmgp.bayern.de