München:
Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßt geplante Einführung des Warnschussarrests für jugendliche Straftäter
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt
die heute laut Medienberichten vom Bundeskabinett beschlossene
Einführung eines Warnschussarrests für jugendliche
Straftäter. „Hierfür hat sich Bayern seit langem
intensiv eingesetzt“, so Merk. „Und wie es jetzt aussieht
mit Erfolg.“ Der Warnschussarrest, der neben einer
zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verhängt
werden kann, könne für den Richter ein ganz wichtiges
Instrument sein, um einem Jugendlichen oder Heranwachsenden
die Bedeutung einer Bewährungsstrafe vor Augen zu
stellen und frühzeitig anzuzeigen, was Freiheitsentzug
bedeutet. „Viele Jugendliche sehen sonst ein Bewährungsstrafe
als ‘Freispruch zweiter Klasse‘ an und gehen mit
dem Gefühl aus dem Gerichtssaal, dass der Straftat
keine Sanktion folgt. Dem kann mit einem Warnschussarrest
wirksam begegnet werden. dem Jugendlichen wird das
Signal gegeben: Bis hierhin und nicht weiter.“
Merk
teilt auch nicht die teilweise geäußerten Bedenken,
dass ein Warnschussarrest keinen Sinn mache, weil Jugendliche,
gegen die eine Bewährungsstrafe verhängt wird, zumeist
ohnehin schon vorher für vorangegangene Taten einen
Arrest verbüßt hätten und damit bereits vorgewarnt
seien. „Es gibt viele Fälle, in denen die Schwere
der Tat die Verhängung einer Freiheitsstrafe gebietet,
ohne dass der Jugendliche vorher bereits straffällig
geworden ist. Für diese Fälle müssen wir den Instrumentenkasten
des Richters vervollständigen und ihm so die passenden
Möglichkeiten an die Hand geben.“
Quelle: justiz.bayern.de