München – Brüssel:
Hochrangige Vertreter der europäischen und nationalen Politik bei Brüsseler Podiumsdiskussion zur europäischen Datenschutzreform / Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback: „Mehrwert für Bürger, Unternehmen und den Staat schaffen! / Ausnahmeklauseln für Gerichte für eine funktionierende Justiz unerlässlich!“
„Europäische Datenschutzreform auf der Zielgeraden“ – zu diesem Thema diskutieren heute in der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, EU-Justizkommissarin Věra Jourová, die französische Justizministerin Christiane Taubira und ihr Luxemburger Amtskollege Félix Braz sowie die stellvertretenden Vorsitzenden des Innen-bzw. Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht und Dr. Axel Voss.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback äußert sich bei seiner Begrüßung optimistisch, dass das Kernstück des Reformprojekts, die Datenschutzgrundverordnung, noch vor Jahresende verabschiedet werden kann: „Gemeinsames Ziel von Rat, Kommission und Europäischem Parlament muss es bei den anstehenden Verhandlungen sein, mit der Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts einen Mehrwert für Bürger, Unternehmen und Staat zu schaffen!“
Gleichzeitig setzt sich Bayerns Justizminister dafür ein, dass die Datenschutzgrundverordnung nicht zu ungewollten Beeinträchtigungen des gerichtlichen Rechtschutzes führt: „Man muss sich vor Augen führen: Auch in Gerichtsverfahren wird tagtäglich eine Vielzahl von Daten verarbeitet. Die vorgesehenen Rechtsfolgen passen jedoch nicht für die Gerichtsbarkeit. Außerdem können umfangreiche Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten die Gerichtsbarkeit lahmlegen.“ Bausback betont daher abschließend: „Entsprechende Ausnahmeklauseln für die Gerichte haben für eine funktionierende Justiz als wesentliche Säule des europäischen Rechtsstaates ganz zentrale Bedeutung! Wir werden die anstehenden Verhandlungen deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und uns dafür einsetzen, dass solche Ausnahmeklauseln auch in einem künftigen Kompromisstext enthalten sind!“
Quelle:stmj.bayern.de