Berlin:
Deiche schützen auf 1200 Kilometer die Küsten
von Nord- und Ostsee
Bundesministerin Aigner und Landesministerin Rumpf ziehen
Bilanz der erfolgreichen Bund-Länder-Arbeit im Küstenschutz
Deutschland hat nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner an den Küsten einen hohen Schutzstandard erreicht. „Wir haben enorme Anstrengungen unternommen zur Sicherung unserer Städte und Gemeinden an Nord- und Ostsee. Aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Die Bedrohung durch das Meer nimmt nicht ab, sondern weiter zu. Deshalb müssen Bund und Länder den Schutz der Küsten weiter vorantreiben“, sagte Aigner am Montag bei einer Besichtigung der Deichbaustelle am Schöpfwerk Brunsbüttel-Altenhafen. Mit drei Kilometer Länge und Gesamtkosten von 21 Millionen Euro handelt es sich um die derzeit größte Deichverstärkungsmaßnahme an der Westküste Schleswig-Holsteins. Die Baukosten werden aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert. „Mit finanzieller Unterstützung des Bundes und der EU und einer erheblichen Kraftanstrengung des Landes ist es uns gelungen, die Bauarbeiten in Brunsbüttel weit voranzubringen. Im Rahmen des guten Baufortschritts rechne ich in diesem Jahr mit der Fertigstellung des neuen Deichsieles Bellmer Fleth, des neuen Deiches, der Deichrampen und Deichverteidigungs- und Treibselabfuhrwege. Darüber hinaus werden das neue Schöpfwerk Brunsbüttel-Nord, die Uferwand nördlich des alten Schöpfwerkes und die erforderliche Hochwasserschutzwand hergestellt. 2013 ist das planmäßige Ende der Deichverstärkung absehbar“, so Dr. Juliane Rumpf, Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig Holstein. Die seit 2001 verstärkten Deiche seien mit einer „Klimareserve“ von 0,5 Metern ausgebaut worden, die den möglichen Meeresspiegelanstieg bis zum Jahr 2100 berücksichtige.
Bundesministerin Aigner erinnerte bei ihrem Besuch an die Sturmflut vor 50 Jahren, die in Schleswig-Holstein verheerende Schäden hinterlassen hatte. „Bund und Länder haben daraus die Lehren gezogen und massiv in die Sicherheit der Küstenregionen investiert“, so Aigner. „Der Küstenschutz ist vorsorgende Katastrophenabwehr und damit eine Daueraufgabe.“ Intensiver Küstenschutz sei die Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes in den Niederungsgebieten an Nord und Ostsee. Diese Niederungsgebiete umfassen mehr als eine Million Hektar Fläche und befinden sich überwiegend im ländlichen Raum.
Nach einer aktuellen Übersicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums schützen an der Nordsee 1.083 Kilometer Deiche und einige Sperrwerke die Niederungsgebiete vor schweren Sturmfluten. Damit werden rund 90 Prozent der gesamten Nordseeküstenlinien geschützt; der Rest wird durch Steilufer und Dünen gebildet, die erforderlichenfalls ebenfalls gesichert werden. An der Ostsee wird die 668 Kilometer lange Außenküste durch 142 Kilometer Deiche und 144 Kilometer Hochwasserschutzdünen gesichert. 65 Prozent der Außenküste ist Rückgangsküste, an der Küstenschutzmaßnahmen dort durchgeführt werden, wo Siedlungen zu schützen sind.
Als Folge des globalen Klimawandels ist nach Einschätzung des Bundesministeriums mit einem weiteren Anstieg des Meeresspiegels sowie einer Zunahme der Wellenenergie und einer Häufung von Stürmen zu rechnen. Die derzeitige Küstenschutzplanung berücksichtigt einen Meeresspiegelanstieg von bis zu 50 Zentimeter. Die hydrodynamischen und hydromorphologischen Entwicklungen werden fortlaufend sorgfältig beobachtet und ausgewertet, um falls erforderlich künftige Planungen frühzeitig an neue Erkenntnisse anpassen zu können.
Hintergrund zur Bundesfinanzierung von Küstenschutzmaßnahmen:
Die Planung und Durchführung des Küstenschutzes ist in Deutschland gemäß Grundgesetz Aufgabe der Küstenländer. Der Bund übernimmt aber bis zu 70 Prozent der Investitionskosten von Küstenschutzmaßnahmen der Länder, die im Rahmen der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durchgeführt werden. Über die GAK hat der Bund bisher im Zeitraum 1973 bis 2010 die Küstenschutzmaßnahmen der Küstenländer mit insgesamt 2,8 Milliarden Euro mitfinanziert. Allein in den Jahren 2008 bis 2011 wurden die Küstenschutzmaßnahmen der fünf Küstenländer mit insgesamt rund 330 Millionen Euro Bundesmitteln, d.h. jährlich rund 82 Millionen Euro gefördert.
Darüber hinaus wird seit 2009 der Sonderrahmenplan für „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ umgesetzt. Mit diesem Sonderrahmenplan stellt der Bund den Küstenländern in den Jahren 2009 bis 2025 für Küstenschutzmaßnahmen in Folge des Klimawandels zusätzlich insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Quelle: bmelv.bund.de
Foto: babbel