München:
Huml dringt auf bessere Pflegeausbildung – Bayerns Pflegeministerin: Praxisanleitung der Auszubildenden muss gestärkt werden
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml unterstützt die Forderung von Pflege-Auszubildenden nach einer besseren Praxisanleitung. Huml betonte am Donnerstag anlässlich des „Junge Pflege Kongresses“ in Erding: „Der Pflegeberuf muss für junge Menschen attraktiver werden. Deshalb ist es auch wichtig, die Rahmenbedingungen in der Ausbildung weiter zu verbessern.“
Der Kongress wurde von der Fachgruppe Junge Pflege des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe organisiert. Er stand unter dem Motto „Volle Kraft voraus! Mit Schwung die Zukunft der Pflege gestalten“.
Die Ministerin verwies in einem Grußwort darauf, dass sie Anfang Oktober einen Fünf-Punkte-Plan für eine bessere Ausbildung in der Altenpflege vorgelegt hat. Zu den Zielen zählt auch eine bessere Anleitung in der praktischen Ausbildung. Huml bekräftigte: „Wir können es uns nicht leisten, motivierte junge Menschen für den Beruf zu verlieren. Daher müssen wir Wege finden, den sogenannten Praxisschock zu mildern.“
Noch im November soll der Landespflegeausschuss den Startschuss für eine Arbeitsgruppe geben, die sich mit der Ausbildung in der Pflege befasst. Sie besteht aus Einrichtungsträgern, Kostenträgern, dem Berufsverband für Pflegeberufe und der Gewerkschaft Ver.di. Die Arbeitsgruppe soll unter anderem auch Vorschläge unterbreiten, wie eine ausreichende Praxisanleitung in den Einrichtungen sichergestellt werden kann.
Huml unterstrich: „Alle Akteure sind gefordert, zu guten Arbeitsbedingungen in der Pflege beizutragen. Zufriedene Auszubildende sind die beste Werbung für den Pflegeberuf und glaubwürdiger als jede Hochglanzbroschüre.“
Die Ministerin fügte hinzu: „In den vergangenen Jahren haben wir in Bayern schon viel erreicht. So hat die HERZWERKER-Kampagne zu einer steigenden Zahl von Auszubildenden geführt. Außerdem wurde das Schulgeld faktisch abgeschafft – und auf unsere Initiative hin hat die Landespflegesatzkommission klargestellt, dass gezahlte Tarifvergütungen in den Pflegesätzen zu berücksichtigen sind.“
Quelle: stmgp.bayern.de