München:
Bayerns Justizminister Bausback sieht die Justizministerkonferenz in der Verantwortung, sich mit der alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zu befassen: „Verbraucherschlichtung ist ein Thema, das auch die Justiz angeht!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback setzt sich dafür ein, dass auf der diesjährigen Herbsttagung der Justizministerkonferenz, die am 6. November 2014 in Berlin stattfindet, auch das Thema „ Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ behandelt wird. Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten, für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bis Juli nächsten Jahres die Möglichkeit einer umfassenden außergerichtlichen Streitbeilegung zu schaffen. „Die Justiz begrüßt grundsätzlich die einvernehmliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“, so Bausback. „Wir haben jetzt die Chance, ein sinnvolles, sachgerechtes und bedarfsorientiertes Konzept der Verbraucherschlichtung zu entwickeln. Dies stellt eine gemeinsame Aufgabe der Wirtschaft, des Verbraucherschutzes und der Justiz dar. Die Justizministerkonferenz darf sich diesem Thema nicht verschließen.“
Bausbacks Ziel ist es, das in vielen Bereichen bereits vorhandene und von der Wirtschaft getragene Schlichtungsangebot zu erhalten und zu nutzen. „In den Bereichen, in denen noch kein Schlichtungsangebot besteht, sollten von der Wirtschaft branchenspezifische und möglichst bundeseinheitliche Schlichtungsstellen geschaffen werden“, so Bausback. „Die Bundesregierung ist dann in der Pflicht, die ebenfalls in der EU-Richtlinie vorgesehene Auffangschlichtungsstelle zu schaffen.“
Quelle:stmj.bayern.de