Berlin:

TTIP: Wirtschaftsperspektiven und Verbraucherschutz sichern
BMEL-Workshop informiert und diskutiert zum Freihandelsabkommen -Schmidt: „Unser Verbraucherschutzniveau steht nicht zur Debatte“

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, strebt ein Freihandelsabkommen mit den USA an, das Exportchancen erschließt, ohne am Niveau des deutschen Verbraucherschutzes zu rütteln. „Ich sehe nicht, warum es nicht gelingen sollte, Wirtschaftsperspektiven und Verbraucherschutz gleichermaßen zu sichern“, sagte Schmidt in Berlin. „Der Abbau von Handelshemmnissen kann der Wirtschaft und auch den Verbrauchern neue Chancen eröffnen. Voraussetzung ist, dass unsere Errungenschaften im Bereich der Lebensmittelsicherheit nicht in Frage gestellt werden.“ Schließlich seien es gerade die hohe Qualität und die Prinzipien des vorsorgenden Verbraucherschutzes über alle Prozessstufen hinweg, die europäischen Produkte zu Exportschlagern machen würden.

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Das BMEL hatte zu einem Workshop zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA (TTIP) eingeladen. In Anwesenheit von Vertretern der Europäischen Kommission und aus den USA hatten die rund 70 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und Medien Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Verhandlungen zu informieren und mehr über die Schutzstandards bei Lebensmitteln in den USA und in Europa zu erfahren. Die Verhandlungen über ein europäisch-amerikanisches Freihandelsabkommen laufen seit Juli 2013. Die siebte Verhandlungsrunde fand vom 29.09.2014 bis zum 3.10.2014 in den USA statt. Ein Abschluss der Verhandlungen wird bis Ende 2015 angestrebt.

Schmidt betonte in seiner Begrüßung, die Befürchtungen der Verbraucher ernst zu nehmen, TTIP könne unsere Lebensmittelsicherheit aufweichen oder das Informationsbedürfnis der Verbraucher unterlaufen. „Dies steht nicht zur Debatte“, versicherte er. „Sicherheit und Qualität der Produkte haben höchste Priorität. Jeder, der Lebensmittel nach Europa exportiert, muss sich jetzt und auch in Zukunft an unsere europäischen Vorgaben für die Erzeugung von Lebensmitteln halten.“ Die Europäische Kommission habe als Verhandlungsführerin nicht das Mandat, sie zu verhandeln.

Deutschland setzt sich mit Nachdruck für eine Aufrechterhaltung des europäischen Verbraucherschutzniveaus und der Regelungshoheit ein. Danach kann jede Vertrags­partei auch nach Abschluss des Abkommens ihr Verbraucherschutzniveau selbst bestimmen. „Auch über Fragen etwa zum Anbau von Genmais wird in Europa künftig jedes Mitgliedsland selbst entscheiden“, sagte Schmidt. Zugleich betonte er: „Wir sollten in der Gegenüberstellung der geltenden staatlichen Vorgaben nicht so tun, als wäre die Lebensmittelsicherheit in den USA dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt. In Teilen sind deren Vorgaben strenger als unsere. Und auch die USA haben das Ziel, die Gesundheit ihrer Verbraucher so gut wie möglich zu schützen; die Wege sind aber andere.“

Schmidt warb vor diesem Hintergrund für eine Versachlichung der Debatte. Eine Laissez-Faire-Einstellung sei ebenso unangebracht wie Angstmacherei. „Rund um das geplante Abkommen werden derzeit Mythen von mangelhaften Standards und von Bedrohungen bäuerlicher Landwirtschaft durch den internationalen Handel gepflegt. Diese Debatte braucht dringend eine Erdung durch Tatsachen“, sagte Schmidt und weiter: „Die bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland kann sowohl für den Wochenmarkt als auch für den Weltmarkt erfolgreich produzieren.“

Von einem Freihandelsabkommen mit den USA erhofft sich das BMEL neue Chancen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern. „Derzeit schlagen bei Agrarprodukten und Lebensmitteln US-amerikanische Importzölle mit rund 5 Prozent zu Buche. Der durchschnittliche Zoll bei Milchprodukten liegt gar bei 23 Prozent. Das macht viele Geschäfte wenig lukrativ“, erläuterte Schmidt. Auch Konsumenten könnten durch eine bereichernde Vielfalt und verbraucherfreundliche Preise profitieren. „Wer Angst vor dem geregelten Wettbewerb hat, hat ihn schon verloren“, sagte Schmidt. Für den Agrar- und Lebensmittelsektor Deutschlands sind die USA nach Russland und der Schweiz der wichtigste Drittlandsmarkt. Der Wert der deutschen Ausfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft in die USA betrug 2012 rund 1,6 Milliarden Euro.

Bedauerlich ist in den Augen des Ministers, dass das Chlorhuhn in Teilen der Öffentlichkeit zum Synonym für TTIP geworden ist: „Offenkundig ist es nicht gelungen, frühzeitig die Grundlagen für eine sachliche Debatte zu schaffen.“ Ich freue mich, dass wir uns hier am Ende im Rat auf die Veröffentlichung des Mandates einigen konnten. Erst in der vergangenen Woche hatte die Kommission dies offengelegt. Dies sei notwendig gewesen, um Transparenz und Teilhabe zu ermöglichen. Deutschland hatte sich von Beginn an für mehr Transparenz in den TTIP-Verhandlungen stark gemacht.

Nach Ansicht von Schmidt kann ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA nur erfolgreich sein, wenn es auf beiden Seiten des Atlantiks die breite Unter­stützung der Öffentlichkeit findet. „Voraussetzung für die Akzeptanz der Öf­fentlichkeit ist, dass so viel Transparenz wie möglich hergestellt wird. Eine Kommunikation der Verhandlungspartner, die auf Information und Transparenz zielt, könnte so manche Sorge nehmen“, sagte Schmidt. „Wir müssen die Menschen davon überzeugen, dass auch amerikanische Vorschriften dem Verbraucherschutz dienen, aber jedes Land selbst entscheiden muss, welche Regeln es zum Schutz seiner Bürger erlässt.“ Dazu hat das BMEL mit seinem heutigen Workshop einen Beitrag geleistet.

Weitere Informationen:
* Weitere Informationen zu TTIP unter: www.bmel.de/TTIP<http://www.bmel.de/TTIP>
* Die deutsche Fassung des TTIP-Verhandlungsmandats: http://register.consilium.europa.eu/content/out?lang=EN&DOC_LANCD=DE&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID=ST-11103-2013-DCL-1
* Erläuternde Hinweise der Europäischen Kommission zu TTIP: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/

Quelle: bmel.bund.de

Von redaktion