München:
Bayerns Justizminister präsentiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und richtet Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback packt Verbesserungen bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen an. Er will Lücken im Strafrecht schließen und die Strukturen bei der Strafverfolgung in Bayern verbessern. „Schon als Vertreter der CSU am Verhandlungstisch des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Thema auf die Agenda der Bundesregierung kommt. Das ist geschehen. Aber darauf ruhe ich mich nicht aus“, so Bausback.
Bayerns Justizminister präsentiert heute in München einen Gesetzentwurf, mit dem Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden sollen. Der Entwurf entwickelt laut Bausback einen von Hamburg ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Bundesrates weiter, der im vergangenen Jahr dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen ist. Er sieht im Strafgesetzbuch einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor; mit einer Strafandrohung von im Regelfall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Den Kern dieses Straftatbestandes bildet eine so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber – wenn also zum Beispiel ein Pharmaunternehmen, ein Sanitätshaus oder ein medizinisches Labor einem Arzt absprachegemäß Vorteile gewährt, um eine bestimmte pflichtwidrige Gegenleistung des Arztes zu erlangen. Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein. Der Entwurf wird nun den betroffenen Ressorts innerhalb der Staatsregierung zur Stellungnahme übersandt.
„Ab dem 1. Oktober richten wir außerdem drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein, bei denen die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung und zugleich begangene Korruptionsdelikte anderer Personen auf Geber- bzw. Nehmerseite konzentriert wird“, so Bausback weiter, „jeweils eine für den Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts: Die Staatsanwaltschaften München I, Nürnberg-Fürth und Hof.“
„Die Erfahrung zeigt: Wer die häufig äußerst komplexen Straftaten im Gesundheitswesen effektiv verfolgen will, braucht oft genug spezifisches Fachwissen und Erfahrung, auch in speziellen Materien wie dem Sozialrecht oder beim kassenärztlichen Abrechnungssystem“, so Bayerns Justizminister zur Begründung. „Ich will die Strukturen verbessern und damit die Qualität der Bearbeitung durch die Bündelung von Fachwissen weiter steigern.“ Außerdem könne auf diese Weise in einem tatsächlich wie rechtlich so komplexen und gleichsam sensiblen Bereich eine einheitliche Rechtsanwendung noch besser gewährleistet werden.
Bausback dankt in diesem Zusammenhang den Gesundheits- und Rechtspolitikern der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die sich auf Initiative seines oberfränkischen Kollegen Jürgen Baumgärtner bereits intensiv mit diesem Thema befasst hätten und die Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausdrücklich unterstützten.
Bayerns Justizminister abschließend: „Es geht hier keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufsträgern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen! Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung! Es geht lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt. Hier muss das Strafrecht wirksame Mechanismen zur Verhinderung, aber auch zur Ahndung von Verstößen vorsehen. Das ist nicht nur im Interesse der Patienten sondern gerade auch im Interesse der ganz großen Mehrheit rechtschaffender Akteure auf dem Gesundheitsmarkt!“
Quelle:stmj.bayern.de