Berlin:
EEG-Reform: Transparenter Konsultationsprozess für Ausschreibung der Förderhöhe
gestartet
Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform.html>
bereitet den Weg für die Umstellung des Fördersystems für Erneuerbare von
politisch festgelegten Preisen hin zu wettbewerblich ausgeschriebenen
Förderhöhen. In einem ersten Schritt wird die Höhe der Förderung für Strom aus
Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun über Pilotausschreibungen ermittelt. Vor
diesem Hintergrund stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
die Eckpunkte zur Pilotausschreibung der Förderung für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation.
„Wir haben inzwischen 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/erneuerbare-energien.html> an der
Stromversorgung
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/stromversorgungssicherheit-und-kraftwerke.html>
Quelle:bmwi.bund.de
und in den nächsten Jahren werden sie zur dominierenden Stromerzeugungsquelle in
Deutschland. Mit der jetzigen, grundlegenden Reform des EEG machen wir die
erneuerbaren Energien fit für die Zukunft. Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen
wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen. Diesen
Systemwechsel zu Ausschreibungen wollen wir transparent und unter breiter
Beteiligung der relevanten Akteure vollziehen“, so Staatssekretär Baake.
Die Eckpunkte bilden die Grundlage für die Erarbeitung einer Verordnung der
Bundesregierung, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. In 2015 sollen
die ersten Ausschreibungsrunden durchgeführt werden. Ab 2017 soll die Förderhöhe
grundsätzlich auch für die anderen erneuerbaren Energien über Ausschreibungen
ermittelt werden. Die anstehenden Pilotausschreibungen werden hierfür wichtige
Erfahrungswerte liefern.
Grundlage der Eckpunkte bildet ein wissenschaftlicher Bericht eines
Forschungskonsortiums bestehend aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und
Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei
BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen.
Bis zum 22. August 2014 können nun schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und
Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht an
ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de <mailto:ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de> geschickt
werden.
Alle Unterlagen finden Sie hier <http://www.bmwi.de/DE/service,did=645752.html>.