München:
Bausback: „Opfer besser schützen / ein Zeichen setzen!“
Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute im Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vor. Bausback bei diesem Anlass: „Die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis zeigen: Das derzeitige Recht hat bedeutsame Strafbarkeitslücken. Das können wir nicht länger hinnehmen!“
Der Minister weiter: „Die Strafbarkeit setzt im Moment voraus, dass der Täter bei seinem Opfer durch sein Stalken eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung verursacht. Das Opfer muss also erst umziehen, seinen Arbeitsplatz wechseln oder sein Haus kaum mehr verlassen“, so Bausback. „Das wird dem Unrecht von Stalking nicht gerecht. Denn Stalking ist vor allem Psychoterror. Ein Anknüpfen an äußerliche Verhaltensänderungen macht aber die Strafbarkeit gerade nicht von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Opfers abhängig, sondern von der Art und Weise, wie es versucht, dieser Beeinträchtigung zu entgehen.“
Der bayerische Gesetzentwurf wolle, so Bausback, den strafrechtlichen Schutz der Opfer durch eine Umgestaltung des Straftatbestandes verbessern. Der Minister: „Ausreichend soll in Zukunft bereits sein, wenn das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen. Die muss nicht schon eingetreten sein. Das schützt dann auch die Opfer, die zwar massiv leiden, aber Stärke zeigen und sich dem Täter nicht beugen wollen. Zum anderen setzt die Strafbarkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein.“ Bausback abschließend: „Der bayerische Gesetzesantrag dient dem Schutz der Opfer von Stalking. Er will auch ein wichtiges Zeichen setzen: Wir lassen die Opfer nicht allein!“
Quelle:stmj.bayern.de