München:
Justizminister Bausback beim Verbandstag Haus & Grund Bayern: „Mietpreisbremse ja – aber so, dass dadurch der Wohnungsbau nicht abgewürgt wird!“/ Demographischer Wandel als Herausforderung für das Mietrecht
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat beim Landesverbandstag von Haus & Grund Bayern Position zu wichtigen aktuellen Entwicklungen im Mietrecht bezogen. Zur der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Mietpreisbremse für Wiedervermietungen gab Bausback ein klares Signal, dass er diese grundsätzlich positiv sieht und beabsichtigt, davon für Bayern Gebrauch zu machen. „Es kann nicht sein, dass der Vermieter geltende Kappungsgrenzen für Bestandsmieten dadurch umgeht, dass er die Wohnung einfach wieder vermietet und dann die Miethöhe völlig frei festlegen kann“, so Bausback. „Denn andernfalls wäre gerade in Gebieten mit gefährdeter Wohnversorgung eine Umgehung der geltenden Kappungsgrenzen zu erwarten.“ Allerdings schießt laut Bausback der Bundesjustizminister mit der vorgeschlagenen Mietpreisbremse über das Ziel hinaus. „Wir müssen bei der Ausgestaltung und bei der Umsetzung der Mietpreisbremse strikt darauf achten, dass Investitionen nicht abgewürgt werden“, so Bausback. Deshalb müssten die Ausnahmen von der Mietpreisbremse für neu vermietete Wohnungen weiter gezogen werden als derzeit vorgesehen. Zudem mahnte Bausback an, dass der Bundesjustizminister klarstelle, wie er in Zukunft die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen will, an der sich die Mietpreisbremse entscheidend orientiert. „So lange das nicht klar ist, lässt sich die Mietpreisbremse nicht seriös beurteilen“ so Bausback.
Als wesentliche langfristige Herausforderungen im Mietrecht sieht Bausback das altersgerechte Wohnen an. „Die demographische Entwicklung gebietet es dringend, in großem Stil die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Rechtssicherheit insbesondere zur Verteilung der damit verbundenen Kosten gibt es aber derzeit nicht.“ Bausback mahnte daher eine eigene Regelung im BGB über Umbaumaßnahmen zu altersgerechtem Wohnen an.
Quelle:stmj.bayern.de