Berlin:

Vier Giraffen sollten mindestens 1000 m² Platz haben
Neues Gutachten zur tiergerechten Haltung von Säugetieren – Flachsbarth: Ein Zoobesuch macht Freude, wenn es den Tieren gut geht

Tiere im Zoo hautnah erleben und Zootiere, die sich in ihrer Haut wohlfühlen – dies darf kein Widerspruch sein. Vom Affen bis zum Zebra – das heute in Berlin vorgelegte neue Säugetiergutachten beschreibt Mindestanforderungen für die Haltung der wichtigsten Säugetiere. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde das zuletzt 1996 aktualisierte Gutachten in den zurückliegenden drei Jahren grundlegend überarbeitet. „Das neue Gutachten ist ein deutlicher Fortschritt. Es macht greifbar, was konkret unter einer tiergerechten Haltung zu verstehen ist“, sagte Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, anlässlich der Vorstellung des Gutachtens. „Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Diesen Auftrag in die Realität umzusetzen, dazu leistet das Gutachten einen wichtigen Beitrag.“

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Das neue „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ wird sowohl für die Tierhalter als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder eine wertvolle Hilfe bei der konkreten Umsetzung der allgemeinen Vorschriften des Tierschutzgesetzes sein. Erstmals werden in einem eigenen Kapitel allgemeine Anforderungen an die Haltung, die Pflege und den Umgang mit Tieren beschrieben. Diese Anforderungen finden sich in den speziellen Kapiteln für die jeweiligen Tierarten wieder, die sehr viel detaillierter auf die einzelnen Gattungen und die vielen hundert Arten eingehen als das Vorgängergutachten. So geht etwa das Kapitel zu Raubtieren auf 30 Seiten auf die Bedürfnisse von der kleinen Sandkatze bis zum Eisbären ein. Im Vergleich zum Vorgängergutachten wurde unter anderem der Platzbedarf für viele Tiere neu bewertet, zum Beispiel für:
* Paviane:

bisherige Empfehlung: Außengehege für 5 Tiere 25 m2, Innengehege 10m2, neue Empfehlung: Außen für 5 Tiere 40m2/120m3, Innen 40m2/100m3
* Eisbären:

bisherige Empfehlung: Außen 200m2/Paar, Innen 6m2/Tier,
neue Empfehlung: Außen 400m2/Paar, Innen Einzelboxen von 12m3
* Giraffen:

bisherige Empfehlung: Außen 500 m2 für 6 Tiere, Innen 25m2/Tier,
neue Empfehlung: Außen 1000 m2 für 4 Tiere, Innen 30m2/Tier

Flachsbarth dankte den Experten der Arbeitsgruppe für die intensive Arbeit in den zurückliegenden Jahren: „Ich begrüße besonders, dass der Tierschutz in dem Gutachten groß geschrieben wird. Denn ein Besuch im Zoo macht nur dann Freude, wenn gewährleistet ist, dass sich die Tiere dort auch wohlfühlen.“ Ein Zoo mit Zukunft müsse sich immer wieder neu den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen stellen. Zugleich betonte Flachsbarth die wichtige Bedeutung der Zoos für die Umweltbildung und zum Erhalt der Artenvielfalt: „Zoos sind mehr als eine bloße Ausstellung lebender Tiere. Sie sind Lernorte, an denen gerade auch Kinder die Vielfalt der Tierwelt hautnah erleben können. Tiergerecht gehaltene Zootiere sind Botschafter ihrer wild lebenden Artgenossen und schärfen das Bewusstsein für deren Schutzbedürftigkeit. Zugleich dient ein Zoo vielen Tierarten mit bedrohten Lebensräumen als Arche Noah.“ Die deutschen Zoologischen Gärten beteiligen sich erfolgreich an zahlreichen Erhaltungszuchtprogrammen seltener Arten.

Die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Säugetiergutachtens wurde paritätisch mit Vertretern von Tierschutz- und Zooverbänden sowie mit unabhängigen Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis besetzt. Obwohl dieses breite Spektrum der Arbeitsgruppe immer wieder auch zu kontroversen Diskussionen geführt hat, haben am Ende alle Sachverständigen das Gutachten unterschrieben. Ergänzend zum Gutachten haben Tierschutzverbände sowie Zooverbände weitergehende Forderungen und Kritikpunkte als ergänzende Stellungnahmen zu Protokoll gegeben. Das Gutachten steht unter www.bmel.de/saeugetiergutachten<http://www.bmel.de/saeugetiergutachten> zum Download zur Verfügung.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion