Berlin:

Justizminister präsentiert im Bayerischen Landtag sein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz / Bausback: „Es kann nicht sein, dass Ansprüchen der Opfer der Kunst-Raubzüge des nationalsozialistischen Terrorregimes nach unserem Recht achselzuckend Verjährung entgegengehalten werden kann! Wir müssen deshalb jetzt rasch liefern! Mein Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch.“

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt anlässlich seines heutigen Berichts im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags zu seiner Bundesratsinitiative für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz: „Ich habe mit dem Gesetzentwurf erstmals und bisher als einziger in Deutschland einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie den Opfern der Kunst-Raubzüge des nationalsozialistischen Terrorregimes dabei Hilfe geleistet werden kann, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Und zwar ohne dass man dabei zugleich mit der Verfassung, insbesondere mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot, in Konflikt kommt.“

Bausback weiter: „Dass mein Vorschlag hier genau den richtigen Weg beschreitet, zeigt sich schon an der widersprüchlichen Kritik daran. Was den einen nicht weit genug geht, halten die anderen schon für zu weitgehend und damit verfassungswidrig.“

Der Minister an die Opposition im Ausschuss gewandt: „Dieser Widerspruch spiegelt sich auch in den hier gestellten Fragen. Darin klingen Bedenken an der Rechtsstaatlichkeit des Gesetzentwurfs an, weil er für bereits abgeschlossene Sachverhalte gelte. Im selben Atemzug schwingt in den Fragen mit, der Gesetzentwurf bringe für die Betroffenen keine ausreichenden Fortschritte.“

„Entscheidend ist: Wir müssen das Verjährungsproblem endlich angehen“, so Bausback. „Vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands kann es nicht sein, dass berechtigten Ansprüchen der Opfer oder ihrer Erben nach deutschem Recht achselzuckend Verjährung entgegen gehalten werden kann. Wie meine Gespräche etwa mit Vertretern Israels und der USA ergeben haben, wird das auch im Ausland so empfunden und sehr genau beobachtet, wie wir mit der Frage umgehen.“

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion