Berlin:
Zur Vorlage der aktuellen Untersuchung „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – eine
bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010“ erklärt Bundesjustiz- und
verbraucherschutzminister Heiko Maas:
Der Frage, ob Strafen einen Täter davon abhalten, erneut Straftaten zu begehen, geht die aktuell
vorliegende Rückfalluntersuchung aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für
den Zeitraum 2007 bis 2010 nach.
Die gute Nachricht ist: Eine strafrechtliche Ahndung bleibt für die meisten der im Jahr 2007
sanktionierten oder aus der Haft entlassenen Personen ein einmaliges Ereignis. Dennoch wird etwa
jeder Dritte im Beobachtungszeitraum von drei Jahren erneut straffällig. Die Studie gibt einen
interessanten Überblick, innerhalb welchen Zeitraums ein solcher Rückfall am wahrscheinlichsten ist
und welche Deliktsgruppen am häufigsten betroffen sind.
Zum Hintergrund:
Die Frage, ob Strafen den oder die Täter davon abhalten, erneut gegen (Straf-)Gesetze zu verstoßen,
versucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der im Dezember 2013
erschienenen bundesweiten Rückfalluntersuchung zu beantworten. Anhand von Eintragungen in das
Bundeszentralregister wurde für den Zeitraum 2007 bis 2010 erfasst, ob Verurteilte sich nach Ablauf
der Vollstreckung ihrer Strafe „legal bewähren“, also nicht rückfällig werden. Eine frühere
Untersuchung betrachtete bereits den Zeitraum 2004 bis 2007.
Eine Verknüpfung der beiden im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Ver-braucherschutz
erstellten Untersuchungen erlaubt die Überprüfung über einen insgesamt sechsjährigen Zeitraum und
zeigt, dass die Rückfallraten bei einer Verlängerung des Beobachtungszeitraumes von drei auf sechs
Jahre zwar mäßig, aber dennoch deutlich von 36 % auf 44 % ansteigt. Die überwiegende Mehrheit der
Rückfalltaten ereignet sich aber innerhalb der ersten drei, die Hälfte sogar innerhalb des ersten
Jahres nach Verurteilung oder Entlassung.
Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsgruppen zeigen sich deutliche Unterschiede: So weisen
Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und wegen Tötungsdelikten
Verurteilte mit weniger als 20 % die niedrigsten Rückfallraten auf. Dagegen werden Täter von
Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 % rückfällig.
Der 310 Seiten starke Bericht mit dem Titel „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – eine
bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010“ sowie eine Kurzbroschüre, die die
wichtigsten Ergebnisse prägnant zusammenfasst, stehen auf der Homepage des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz hier zur Verfügung.
Quelle:bmj.bund.de