Berlin:
Klimaschutz/Energie
Neuregelung tritt am 01.01.2014 in Kraft
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
wurde grundlegend überarbeitet. Die Förderung wurde deutlich vereinfacht
und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet. Die Neuregelung
tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Es wurden neue Grenzen für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen
eingeführt. Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird nunmehr die
Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines
„Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis“ bestimmt, maßgeblich
hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Die Förderung der
Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Eine Bonusförderung für
die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.
Die bisherigen Regeln waren seit 2008 in Kraft, die Förderung wird aus
Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 01.01.2014 entgegen. Für
die Antragstellung ist ein elektronisches Antragsverfahren eingerichtet
worden.
Die Datenblätter zur Datenerhebung sowie die weiterführenden
Erläuterungen sind als Anhang zur novellierten Richtlinie in Kürze auf
der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) einzusehen.
Quelle: bundesumweltministerium.de