München:
Justizminister Bausback: „Der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfests tragen wir im bayerischen Strafvollzug auf andere Weise Rechnung!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. WinfriedBausback hat heute in München erklärt, warum Bayern auch in diesem Jahr aufeine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene verzichten wird. „Gnade darfkeine Frage der Jahreszeit sein, denn das würde zu einer nicht gerechtfertigtenUngleichbehandlung der Gefangenen führen. Eine Weihnachtsamnestie bevorzugtwillkürlich Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt.Warum soll aber derjenige benachteiligt werden, dessen Haftzeit zum Beispiel zuOstern endet? Dafür gibt es keinen Grund“, so Bausback.
Der Minister weiter: „Das heißt abernicht, dass in Bayern ausnahmslos alle Strafgefangenen Weihnachten hinterGittern verbringen müssen. Wir tragen der besonderen Bedeutung desWeihnachtsfests auf andere Weise Rechnung. Sofern keine Flucht- oderMissbrauchsgefahr besteht, kann geeigneten Gefangenen Ausgang oder Urlaubgewährt werden. Im vergangenen Jahr konnten so rund 635 Gefangene (2011: 675Gefangene) Weihnachten im Kreise ihrer Familie verbringen.“
Außerdem sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetzvor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktagentlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember biszum 6. Januar fällt. Im vergangenen Jahr wurden in Bayern 162 Gefangene (2011:230 Gefangene) in der Weihnachtszeit vorzeitig aus der Haft entlassen. „DieMöglichkeit einer vorzeitigen Entlassung gibt es nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetzübrigens auch, wenn das Haftende auf Ostern, Pfingsten oder andere gesetzlicheFeiertage fällt. So stellen wir sicher, dass alle Gefangenen gleich behandeltwerden“, so Bausback abschließend.
Quelle:stmj.bayern.de