München:
Verbesserungen bei der strafrechtlichen Dopingbekämpfung / Bayerns Justizminister Bausback: „Klassische „Win-Win-Situation“ – für Sportgerichtsbarkeit und strafrechtliche Dopingbekämpfung und vor allem für die Gesundheit der Athleten und die Fairness im Sport!“
BayernsJustizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ermutigt den Sport anlässlich dermorgigen Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes inWiesbaden, sich einer Verbesserung der strafrechtlichen Möglichkeiten zurBekämpfung von Doping und Sportbetrug nicht zu verschließen: „Dasvermeintliche Argument, der Staat würde der Sportgerichtsbarkeit „in dieQuere kommen“, schürt nur Ängste, die völlig unberechtigt sind. Sportgerichtsbarkeit und staatlicheGerichtsbarkeit funktionieren unabhängig voneinander nach ihren jeweilseigenen, völlig unterschiedlichen Verfahrensregeln. Dieses Nebeneinander kennenwir aus vielen Bereichen – denken Sie nur an die Disziplinar- undStrafverfahren gegen Beamte, Ärzte oder Rechtsanwälte. Und wir kennen es dochschon heute bei der Dopingbekämpfung selbst, wenn der Staat – wenn auch noch mitzu stumpfem Schwert – strafverfolgend tätig wird. An diesem bewährten „Nebeneinander“ändert sich doch durch eine Verbesserung der strafrechtlichen Möglichkeiten zurDopingbekämpfung nichts“, so Bausback heute in München.
DerMinister weiter: „Wir können nicht die Augen davor verschließen: DieSportgerichtsbarkeit wird dem Problem Doping allein nicht Herr. Sie ist zwarschnell und gut darin, punktuell einzelne Dopingverstöße zu sanktionieren. Wassie aber nicht kann, ist eine systematische Aufklärung der kriminellenStrukturen im Hintergrund. Und hier reden wir immer häufiger über nichts anderesals organisierte Kriminalität. Wer dagegen wirksam vorgehen will, braucht die strafprozessualenBefugnisse des Staates, etwa Durchsuchungen und Telefonüberwachungen.“
Bausbackabschließend: „Die Sportgerichtsbarkeit kann dann doch anschließend diestaatlichen Erkenntnisse für sich nutzen. Verbesserungen bei derstrafrechtlichen Bekämpfung des Dopings sind also keine Bedrohung für dieSportgerichtsbarkeit, sondern eine klassische „Win-Win-Situation“ – fürdie Sportgerichtsbarkeit, für die strafrechtliche Dopingbekämpfung und vorallem für die Gesundheit der Athleten und die Fairness im Sport!“
Hintergrund:
Bayernsetzt sich seit langem für Verbesserungen der strafrechtlichen Instrumente zurDopingbekämpfung ein und hat seit 2006 bereits drei entsprechendeGesetzentwürfe vorgelegt. Zum 1. März 2009 wurde in München die bundesweit erste Schwerpunktstaatsanwaltschaftfür Dopingdelikte installiert.
Bausback fordertu. a.
· einenStraftatbestand des Sportbetruges
· eineuneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, um auch Ermittlungen bei dopendenProfi-Sportlern, die wegen ihres „professionellen Dopingumfeldes“allenfalls kleine Mengen an Dopingmitteln bei sich führen, zu ermöglichen und
· eineKronzeugenregelung, um die Mauer des Schweigens unter den Sportlern zudurchbrechen.
Im Koalitionsvertragzwischen CDU, CSU und SPD findet sich – maßgeblich auf Bausbacks Initiative -folgende Vereinbarung:
„Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethisch-moralischenWerte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler,täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter.Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegenDoping und Spielmanipulation schaffen. Dazu kommen auch Vorschriften zuruneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings imSport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht.Dabei müssen die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und dieVerhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein. Einegesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomiedes Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit derSportgerichtsbarkeit beeinträchtigen.“
Quelle:stmj.bayern.de