Berlin:

Im September 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 11.461 Asylerstanträge gestellt.

statistik

Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2012 um 4.770 Personen (71,3 Prozent) gestiegen. Im Vergleich zum Vormonat August 2013 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.959 Personen (20,6 Prozent).
1.187 Personen erhielten im September 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 790 Personen (9,8 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im September 2013 11.461 Personen (Vormonat: 9.502 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.770 Personen (71,3 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 1.959 Personen (20,6 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im September 2013 waren:
Zum Vergleich
Juli 2013 August 2013 September 2013
1. Serbien 957 1.170 1.593
2. Syrien 999 1.021 1.273
3. Mazedonien 473 698 1.051
4. Russ. Föderation 1.588 1.096 792
5. Afghanistan 730 566 697
6. Bosnien Herzegowina 306 255 605
7. Eritrea 136 250 598
8. Somalia 293 260 426
9. Kosovo 412 470 416
10. Pakistan 498 394 387

Im September 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 11.461 Erstanträgen zudem 2.291 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im September 2012 waren es 6.691 Erst- und 1.792 Folgeanträge). Damit wurden im September 2013 insgesamt 13.752 Asylanträge gezählt, 8.483 mehr als im September 2012 (Steigerung um 62,1 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (844), Mazedonien (588) und Bosnien-Herzegowina (345). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im September 2013 bei 16,7 Prozent.

Im September 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 8.047 Personen (Vormonat: 8.515) entschieden.

Insgesamt 1.187 Personen (14,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 106 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.081 Personen (13,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im September 2013 bei 790 Personen (9,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.850 Personen (35,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.220 Personen (40,0 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis September 2013 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis September 2013 haben insgesamt 74.194 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (40.201 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 33.993 Personen (84,6 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2013:
1. Russ. Föderation 13.492
2.
Syrien 7.846
3. Serbien 6.432
4. Afghanistan 5.532
5. Mazedonien 3.674
6. Iran 3.287
7. Pakistan 3.024
8. Irak 2.892
9. Kosovo 2.318
10. Somalia 2.220

Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 74.194 Erstanträgen auch 11.131 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -September 2012: 40.201 Erst- und 8.844 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 85.325 Asylanträge gezählt, 36.280 mehr als von Januar bis September 2012 (Steigerung um 74,0 Prozent).

Im Zeitraum von Januar bis September 2013 hat das Bundesamt 55.286 Entscheidungen (Vorjahr: 38.385) getroffen.

Insgesamt 7.718 Personen (14,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 602 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 7.116 Personen (12,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis September 2013 bei 7.415 Personen (13,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 21.656 Personen (39,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 18.497 Personen (33,4 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende September 2013 80.050, darunter 73.196 Erstanträge und 6.854 Folgeanträge (Vormonat: 73.964 anhängige Verfahren, davon 68.059 Erst- und 5.905 Folgeanträge).

Quelle:bva.bund.de

Von redaktion