Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe gehört nicht nur die Kontrolle der Erfüllung gerichtlich angeordneter Weisungen bzw. Auflagen und die Überprüfung der Lebensführung der Verurteilten, sondern auch deren Betreuung und Unterstützung. „Die Hilfe durch die Bewährungshelfer ist dabei vor allem eine Hilfe zur Selbsthilfe“, so Merk. „Sie unterstützen ihre Probanden auf vielfältige Weise – sei es beim Umgang mit Behörden, bei der Suche nach therapeutischen Einrichtungen bzw. Beratungsstellen oder auch bei persönlichen, finanziellen oder anderen Alltagsproblemen.“
Die Herausforderungen in der Bewährungshilfe sind dabei in den vergangenen Jahren stetig gewachsen- nicht zuletzt durch die zunehmende Bedeutung der Betreuung der sog. Risikoprobanden, bei denen im Falle erneuter Straffälligkeit erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Menschen drohen. Die Ministerin: „Ich bin mir bewusst, dass das einen hohen persönlichen und zeitlichen Einsatz der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erfordert. Deshalb habe ich auch lange für eine weitere Verstärkung der bayerischen Bewährungshilfe gekämpft. Umso mehr freue ich mich, dass wir jetzt zum 1. Oktober 2013 19 neue Stellen für die Bewährungshilfe bekommen – und zum 1. Oktober 2014 nochmals 19 zusätzliche Stellen.“
Quelle:stmj.bayern.de