Berlin:
9.502 Asylerstanträge im August 2013
Im August 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9.502 Asylerstanträge gestellt.
Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2012 um 4.263 Personen (81 Prozent) gestiegen.
Im Vergleich zum Vormonat Juli 2013 sank die Zahl der Asylbewerber um 14 Personen (-0,1 Prozent).
822 Personen erhielten im August 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (9,7 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 564 Personen (6,6 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2013 9.502 Personen (Vormonat: 9.516 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.263 Personen (81,4 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 14 Personen (-0,1 Prozent) gesunken.
Hauptherkunftsländer im August 2013 waren:
Zum Vergleich
Juni 2013 Juli 2013 August 2013
1. Serbien 525 957 1.170
2. Russ. Föd. 2.414 1.588 1.096
3. Syrien 734 999 1.021
4. Mazedonien 421 473 698
5. Afghanistan 697 730 566
6. Kosovo 228 412 470
7. Pakistan 326 498 394
8. Ägypten 46 169 383
9. Iran 323 350 299
10. Irak 240 307 296
Im August 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 9.502 Erstanträgen zudem 1.675 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im August 2012 waren es 5.239 Erst- und 1.290 Folgeanträge). Damit wurden im August 2013 insgesamt 11.177 Asylanträge gezählt, 4.648 mehr als im August 2012 (Steigerung um 71,2 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (765), Mazedonien (340) und Bosnien-Herzegowina (119). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im August 2013 bei 17,6 Prozent.
Im August 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 8.515 Personen (Vormonat: 7.908) entschieden.
Insgesamt 822 Personen (9,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 90 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 732 Personen (8,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im August 2013 bei 564 Personen (6,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.388 Personen (39,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.741 Personen (43,9 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis August 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis August 2013 haben insgesamt 62.464 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (33.284 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 29.180 Personen
(87,7 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2013:
1. Russ. Föderation 12.672
2.
Syrien 6.549
3. Serbien 4.840
4. Afghanistan 4.813
5. Iran 2.956
6. Pakistan 2.632
7. Mazedonien 2.612
8. Irak 2.517
9. Kosovo 1.916
10. Somalia 1.777
Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 62.464 Erstanträgen auch 8.778 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -August 2012: 33.284 Erst- und 7.010 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 71.242 Asylanträge gezählt, 30.948 mehr als von Januar bis August 2012 (Steigerung um 76,8 Prozent).
Im Zeitraum von Januar bis August 2013 hat das Bundesamt 47.408 Entscheidungen (Vorjahr: 34.569) getroffen.
Insgesamt 6.532 Personen (13,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 496 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.036 Personen (12,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis August 2013 bei 6.627 Personen (14,0 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 18.826 Personen (39,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.423 Personen (32,5 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2013 73.964, darunter 68.059 Erstanträge und 5.905 Folgeanträge (Vormonat: 71.031 anhängige Verfahren, davon 65.273 Erst- und 5.758 Folgeanträge).
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Im Juli 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9.516 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2012 um 5.018 Personen (111,6 Prozent) gestiegen.
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