München:

Bayerns Justizministerin Merk fordert: „Wir dürfen nicht die Opfer vergessen!“

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Anlässlich der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main, wonach dem Kindsmörder Magnus Gäfgen 3.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer verbotenen Folterdrohung persönlich zustehen und nicht an Gläubiger ausgezahlt werden sollen, fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, die Angehörigen der Opfer nicht zu vergessen. „Den Menschen ist es nur schwer zu vermitteln, dass ein Täter Schmerzensgeld erhält, unsere Rechtsordnung den Schmerz und das unendliche Leid naher Angehöriger des Opfers aber nach wie vor weitgehend ignoriert.“ Die Ministerin erneuerte ihre Forderung nach einem Schmerzensgeldanspruch für nahe Angehörige. „Man kann niemandem erklären, dass nach deutschem Recht im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsordnungen in Europa der Schädiger, der sein Opfer tötet, zivilrechtlich oft erheblich günstiger steht als im Falle einer schweren Verletzung. Kommt es im Straßenverkehr zu schweren Verletzungen, muss der Schädiger zumindest die Behandlungskosten ersetzen und ein Schmerzensgeld zahlen. Wenn hingegen zum Beispiel ein radfahrendes Kind von einem betrunkenen Lastwagenfahrer getötet wird, erhalten die Eltern zwar Schadensersatz für das Fahrrad und die Beerdigungskosten. Ein Schmerzensgeldanspruch steht ihnen aber grundsätzlich nicht zu. Diese Lücke gibt es im deutschen Recht leider immer noch. Sie ist aus meiner Sicht unerträglich.“

Merk hat deshalb einen Diskussionsentwurf erarbeiten lassen, der diesem Gerechtigkeitsdefizit abhilft (http://www.justiz.bayern.de/media/gesetzentwurf_verb_zivilrechtl_rechtstellung_unfallopfer.pdf). Der Deutsche Verkehrsgerichtstag und auch Teile der Versicherungswirtschaft hatten sich für eine Verbesserung der Stellung naher Angehöriger ausgesprochen. Merk: „Wir müssen hier dringend Fortschritte machen. Wenn auch die Trauer naher Angehöriger durch Geld niemals aufgefangen werden kann, so können und müssen wir doch auf diese Weise doch ein deutliches Signal geben, dass unsere Rechtsordnung hinter den nahen Angehörigen steht.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion