München:
Justizministerin Merk: „Ein moderne Justiz ist täglich um Bürger- und Benutzerfreundlichkeit bemüht!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute erste Verbesserungsmaßnahmen vorgestellt, die die bayerische Justiz gut ein Jahr nach einer Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern auf den Weg gebracht hat. „Letztes Jahr haben wir uns einer objektiven und repräsentativen Bewertung gestellt: Wir haben die Bürger gefragt, wie zufrieden sie mit der bayerischen Justiz sind“, so Merk. „Gut, aber nicht gut genug. – Das war das Fazit, das ich aus der Umfrage gezogen habe. Die bayerische Justiz hat zwar sehr hohe Zufriedenheitswerte erhalten. In einigen Bereichen waren die Befragten aber auch unzufrieden. Jetzt haben wir erste Verbesserungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die Schwachstellen in diesen Bereichen auszumerzen.“
Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen waren insbesondere die Bereiche „Bürgerservice“, „Opferschutz“ und „langdauernde Verfahren“:
· Bürgerservice
Der Wunsch vieler Befragter nach einer besseren telefonischen Erreichbarkeit der Justizbehörden wurde durch die Einführung landesweit einheitlicher Mindestsprechzeiten von werktäglich 8 Uhr bis 12 Uhr umgesetzt. Weiterhin werden künftig in den Justizgebäuden komfortable, ansprechende Wartebereiche eingeplant.
· Opferschutz
Das sogenannte Adhäsionsverfahren gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, bereits im Rahmen des Strafverfahrens seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Für das Opfer wird so eine Doppelbelastung durch zwei Prozesse vermieden. In der Praxis wird von dieser Möglichkeit aber zu wenig Gebrauch gemacht. Um das zu ändern, werden derzeit benutzerfreundliche Formblätter entwickelt, um dem Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern. Parallel dazu werden die bayerischen Richter und auch die Rechtsanwälte für das Adhäsionsverfahren sensibilisiert.
Wer als Zeuge vor Gericht muss, wird oft von Unsicherheit begleitet. Seit langem gibt es bei den bayerischen Justizbehörden sogenannte Zeugenbetreuungsstellen, die helfend zur Seite stehen. Diese Möglichkeit der Hilfestellung ist bislang aber zu wenig bekannt. Deshalb enthält die Zeugenladung künftig einen deutlichen Hinweis auf diese Anlaufstellen.
· Langdauerende Verfahren
Obwohl die tatsächliche durchschnittliche Verfahrensdauer bei den bayerischen Justizbehörden besser ist, als die von den Bürgern erwartete und akzeptierte Verfahrensdauer, gibt es Einzelverfahren, die zu lange dauern. Regelmäßig sind dies komplexe Verfahren, in denen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Eine Arbeitsgruppe erstellt derzeit für solche Fälle ein „Verfahrensmanagement“, das Möglichkeiten den Prozess zu verkürzen aufzeigt. Die wichtigsten Tipps rundum „Sachverständigenprozesse“ wurden den Richtern bereits als Informationsblatt an die Hand gegeben.
„Diese Maßnahmen werden den Bürgern unmittelbar zu Gute kommen. Wir haben gefragt und wir haben Antworten bekommen. Wo es Verbesserungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten gibt, packen wir an“, so Merk abschließend.
Quelle:stmj.bayern.de