Berlin:

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Kristina Schröder: „Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die
wir ernst nehmen müssen“

Am 5. April 1992 trat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in
Deutschland in Kraft

Heute vor genau 20 Jahren, am 5. April 1992, trat in Deutschland die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft. Sie bestimmt den
allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder,
wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, das
Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe
und Freizeit.

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der VN-Kinderrechtskonvention sagte die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder,
heute (Donnerstag) in Berlin: „Das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass Kinder
Träger eigener Rechte sind, hat sich durch die VN-Kinderrechtskonvention in den
vergangen 20 Jahren stark gewandelt. Kinder werden längst als eigenständige
Persönlichkeiten wahrgenommen. Trotzdem müssen wir auch in Zukunft immer wieder
auf diese Kinderrechte hinweisen und die praktische Umsetzung vorantreiben.
Kinder haben eigene Meinungen, Bedürfnisse und Ansprüche, die wir ernst nehmen
müssen“, so Kristina Schröder.

Deutschland hat viel für die praktische Umsetzung der Kinderrechte getan. Mit dem
Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010“ hat die
Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft
erfolgreiche Impulse zur praktischen Umsetzung der Kinderrechte in den
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Die altersgemäße Beteiligung
von Mädchen und Jungen an den sie betreffenden Entscheidungen ist heute in vielen
Familien, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen zur Selbstverständlichkeit
geworden. In zahlreichen Kommunen wirken Kinder und Jugendliche mit Unterstützung
von Kinderbüros oder Kinderbeauftragten aktiv an den sie betreffenden kommunalen
Planungen und Entscheidungen mit. Seit 2011 baut die Bundesregierung mit der
Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik auf den Ergebnissen des Nationalen
Aktionsplans auf und rückt die Altersgruppe der Jugendlichen und die Verbesserung
ihrer Lebens- und Entwicklungschancen verstärkt in den Fokus.

Kurz vor dem 20-jährigen Jubiläum hat die VN-Kinderrechtskonvention ein neues
Zusatzprotokoll erhalten, es ist das insgesamt dritte. Im Februar 2012 hat
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das Protokoll für Deutschland
unterzeichnet, welches regelt, dass Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer
Rechte beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.

Die VN-Kinderrechtskonvention wurde bereits im Jahr 2000 durch zwei
Zusatzprotokolle erweitert. Diese Protokolle – einmal zu den Rechten von
Kindersoldaten und einmal zu den Rechten auf Schutz vor Kinderhandel und
Kinderprostitution – sind in Deutschland seit 2005 bzw. 2009 in Kraft. Das neue
Zusatzprotokoll tritt in Deutschland in Kraft, wenn es in Deutschland selbst und
in mindestens zehn weiteren Staaten ratifiziert ist. Die Bundesregierung wird das
Verfahren zur Ratifizierung in Kürze einleiten.

Die VN-Kinderrechtskonvention ist mit 193 Vertragsstaaten die am meisten
ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Jeder
Vertragsstaat, so auch Deutschland, ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen
Staatenbericht zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention vorzulegen.
Deutschland hat den Dritten und Vierten Staatenbericht im Oktober 2010 dem
VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Im Jahr 2013 wird sich die
Bundesregierung mit dem VN-Ausschuss über den Staatenbericht und den
Umsetzungsstand in Deutschland austauschen.

quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Von redaktion