Berlin:
Am heutigen Tage tritt die Seeschiffbewachungsverordnung zur verbesserten
Bekämpfung der Piraterie in Kraft. Ab sofort können private Bewachungsunternehmen
Anträge auf Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
<http://www.bmwi.de/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich-des-BMWi/bundesamt-fuer-wirtschaft-und-ausfuhrkontrolle-bafa.html>
stellen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft,
Hans-Joachim Otto: „Heute ist ein wichtiger Tag für die maritimen Wirtschaft
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/branchenfokus,did=196298.html> in
Deutschland. Das BAFA nimmt ab sofort Anträge von Bewachungsunternehmen für
bewaffnete Einsätze auf Seeschiffen entgegen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren
trägt die Bundesregierung zu mehr Sicherheit für die Besatzungen auf deutschen
Seeschiffen bei. Das Problem der Piraterie ist nach wie vor hoch, wie der jüngste
Überfall auf die Hansa Marburg gezeigt hat. Private Sicherheitsunternehmen müssen
in Zukunft hohe Standards für die Auswahl des Sicherheitspersonals auf
Seeschiffen erfüllen. International übernimmt Deutschland mit diesem
Zulassungsverfahren eine Vorreiterrolle, um Sicherheit auf See und
Rechtssicherheit für die Reeder herzustellen.“
Auch wenn es in jüngster Zeit am Horn von Afrika einen erfreulichen Rückgang der
Piratenangriffe gab, stellt die Seepiraterie in anderen Regionen, insbesondere
vor der westafrikanischen Küste, weiterhin eine massive Bedrohung für Leib und
Leben von Seeleuten dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche
Schäden. Die Bundesregierung bekämpft die Piraterie daher mit einem Bündel an
Maßnahmen. Die jetzt in Kraft getretene Verordnung konkretisiert ein am 4. März
2013 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die gewerbe- und waffenrechtlichen
Rahmenbedingungen für private bewaffnete Sicherheitsdienste auf hoher See
geschaffen wurden.
Die Bewachungsunternehmen müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens darlegen,
dass sie bestimmte Anforderungen an die betriebliche Organisation und
Verfahrensabläufe erfüllen. Dabei haben sie vor allem sicherzustellen, dass nur
geeignetes und zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt wird.
Die Zulassungspflicht gilt ab dem 1. Dezember 2013 für in Deutschland
niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene
Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge
Bewachungsaufgaben durchführen wollen. In wenigen Tagen wird eine
Durchführungsverordnung des BAFA in Kraft treten, die weitere Einzelheiten des
Zulassungsverfahrens regelt.
Quelle: bmwi.bund.de