Berlin:

Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leut-heusser-Schnarrenberger:

Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende
Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst
überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung
am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle
Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.

Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung
angepasst werden. Die Honorare der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls
erhöht. Sie orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem werden die
Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die allgemeine Gehaltsentwicklung seit
2004 angepasst.

Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum einen die
Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die
zu höheren Aufwendungen der Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und
Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die Gebührenerhöhungen zu einer
spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen
Standard der Rechtsprechung in Deutschland zu sichern.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des
Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2.
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und
Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen
Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen
die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet
werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem
Inkrafttreten der (Reichs-) Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene
Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch
zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen
Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Quelle: bmj.bund.de

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Von redaktion