Berlin:
Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19. April
2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am 19. Mai 2013 in Kraft. Die
Gesellschaft und die Formen des Zusammenlebens ändern sich. Der Anteil nicht-ehelicher Kinder hat
sich in den letzten rund 20 Jahren mehr als verdoppelt. Mit den Neuregelungen zur Reform der
elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird den veränderten Gegebenheiten
angemessen Rechnung getragen.
Quelle :bmj.bund.de