Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Flughafen Frankfurt



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Ramsauer: Ausbau des Frankfurter Flughafens bestätigt, aber beim Lärmschutz in der Nacht muss der Planfeststellungsbeschluss nachgebessert werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in Leipzig das Urteil zum Frankfurter Flughafen und dessen Nachtflugregelung verkündet. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sagte, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes mit Respekt zur Kenntnis nehme.

Ramsauer betonte, dass nach dem Urteil in Deutschland verstärkt über das Thema Lärmschutz diskutiert werden müsse:

„Für die Bundesregierung ist der Schutz der Anwohner von Flughäfen vor Fluglärm ein wichtiges Anliegen. Der Lärmschutz der Bevölkerung, insbesondere in der Nacht, hat zweifellos in der planerischen Abwägung einen großen Stellenwert. Insoweit hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wichtige Hinweise zur Anwendung des Luftverkehrsgesetzes gegeben. Beim Lärmschutz in der Nacht muss die Planfeststellungsbehörde nachbessern. Ziel muss dabei sein, den größtmöglichen Ausgleich aller Interessen zu gewährleisten, damit der Flugbetrieb insgesamt akzeptiert wird.“

Zum weiteren Vorgehen auf Bundesebene sagte Ramsauer.

„Ohne eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur gibt es keine Investitionen und Arbeitsplätze, und damit letztendlich keinen Wohlstand im Land. Zu den nachteiligen Wirkungen eines Industriestandortes gehört leider auch der Lärm. Wichtig ist, dass im Umgang damit bestmögliche Kompromisse gefunden werden. Vermeidbarer Lärm muss vermieden werden. Unter diesem Aspekt werden wir auch die diesbezüglichen Aussagen des Flughafenkonzepts der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 auf den Prüfstand stellen, das von der Großen Koalition verabschiedet wurde. Am 23. Mai treffe ich mich mit der „Initiative Luftverkehr“. Dort werde ich das Thema auf die Tagesordnung setzen. Denn klar ist: Lärmquelle ist das Luftfahrzeug. Lärmverursacher ist das Luftfahrtunternehmen. Lärmursache ist der Flughafen. Für einen wirksamen Lärmschutz müsse
n alle Beteiligten ihren Beitrag leisten – Politik und Luftverkehrswirtschaft. Leisere Flugzeuge, Schallschutzmaßnahmen, lärmabhängige Entgelte, Betriebskonzepte der Flughäfen oder eine auf Fluglärm abgestimmte Bebauungsplanung sind Maßnahmen, mit denen Lärmbelastung reduziert werden kann.“

Bei den Entscheidungsprozessen auf Landesebene sei insbesondere die Beteiligung der Bürger wichtig, so der Minister:

„Die Bürger sind oft sachkundig, gut informiert und haben sinnvolle Ideen und Anregungen. Die Politik hat die Verantwortung mit den Bürgern zu sprechen, ihnen zu erklären, warum etwas getan wird oder warum etwas nicht getan wird. Im Beteiligungsverfahren müssen alle Seiten ernsthaft nach Optimierungen und Lösungswegen suchen.“

Zur Diskussion um ein flächendeckendes, bundesweit einheitliches Nachtflugverbot sagte Ramsauer:

„Die Genehmigung des Flughafens und seiner Betriebszeiten obliegt den Landesbehörden. Es gibt regional unterschiedliche Gegebenheiten, zum Beispiel stark oder schwach besiedelte Gebiete. Wir können nicht alle regionalen Diskussionen über einen Kamm scheren. Es ist richtig, dass die Länder vor Ort festlegen, welche Betriebszeiten zulässig sind.“


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Von redaktion