Berlin:
Im Februar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 5.806 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 1.526 Personen (-20,8 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2012 stieg die Zahl der Asylbewerber um 2.002 Personen (52,6 Prozent).
715 Personen erhielten im Februar 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,9 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 668 Personen (14,9 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Februar 2013 5.806 Personen (Vormonat: 7.332 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.526 Personen (-20,8 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.002 Personen (52,6 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Februar 2013 waren:
Zum Vergleich
Dez. 2012 Jan. 2013 Feb. 2013
1. Russ. Föderation 619 1.030 919
2. Syrien 588 1.060 711
3. Afghanistan 554 659 464
4. Serbien 302 424 398
5. Irak 322 432 312
6. Iran 308 521 303
7. Kosovo 129 220 219
8. Pakistan 223 347 207
9. Türkei 102 134 166
10. Mazedonien 105 142 165
Im Februar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 5.806 Erstanträgen zudem 830 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im Februar 2012 waren es 3.804 Erst- und 784 Folgeanträge). Damit wurden im Februar 2013 insgesamt 6.636 Asylanträge gezählt, 2.048 mehr als im Februar 2012 (Steigerung um 44,6 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (270), Mazedonien (115) und Kosovo (71). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im Januar 2013 bei 12,5 Prozent.
Im Februar 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.492 Personen (Vormonat: 4.741) entschieden.
Insgesamt 715 Personen (15,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 66 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 649 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Februar 2013 bei 668 Personen (14,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.762 Personen (39,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.347 Personen (30,0 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Februar 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Februar 2013 haben insgesamt 13.327 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (8.468 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 4.859 Personen (57,4 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Februar 2013:
1. Russ. Föderation 1.965 Personen
2.
Syrien 1.787 Personen
3. Afghanistan 1.132 Personen
4. Serbien 840 Personen
5. Iran 831 Personen
6. Irak 780 Personen
7. Pakistan 559 Personen
8. Kosovo 438 Personen
9. Georgien 359 Personen
10. Mazedonien 316 Personen
Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 13.327 Erstanträgen auch 1.696 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -Februar 2012: 8.468 Erst- und 1.616 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 15.023 Asylanträge gezählt, 4.939 mehr als im Januar -Februar 2012 (Steigerung um 49,0 Prozent).
Im Zeitraum von Januar bis Februar 2013 hat das Bundesamt 9.220 Entscheidungen (Vorjahr: 8.058) getroffen.
Insgesamt 1.372 Personen (14,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 113 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.259 Personen (13,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2013 bei 1.366 Personen (14,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.577 Personen (38,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.905 Personen (31,5 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Februar 2013 55.940, darunter 51.790 Erstanträge und 4.150 Folgeanträge (Vormonat: 53.503 anhängige Verfahren, 49.343 davon Erst- und 4.160 Folgeanträge).
Quelle: bva.bund.de