Berlin:

Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 2.452 Personen (50,2 Prozent).
Im Januar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 7.332 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 2.452 Personen (50,2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2012 stieg die Zahl der erstmaligen Asylbewerber um 2.768 Personen (60,6 Prozent).

655 Personen erhielten im Januar 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (13,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 699 Personen (14,7 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2013 7.332 Personen (Vormonat: 4.880 Personen) erstmals Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 2.452 Personen (50,2 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.768 Personen (60,6 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer (Erstanträge) im Januar 2013 waren:

Zum Vergleich
November Dezember Januar
1. Syrien 997 588 1.060
2. Russ. Föderation 642 619 1.030
3. Afghanistan 762 554 659
4. Iran 594 308 521
5. Irak 480 322 432
6. Serbien 1.306 302 424
7. Pakistan 420 223 347
8. Kosovo 335 129 220
9. Georgien 167 190 200
10. Bosnien-Herzegowina 653 164 190
Im Januar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 7.332 Erstanträgen zudem 854 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im Januar 2012 waren es 4.564 Erst- und 810 Folgeanträge). Damit wurden im Januar 2013 insgesamt 8.186 Asylanträge gezählt, 2.812 mehr als im Januar 2012 (Steigerung um 52,3 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (319), Mazedonien (79), Bosnien-Herzegowina (54) und Syrien (46). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im Januar 2013 bei 10,4 Prozent.

Im Januar 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.741 Personen (Vormonat: 3.985) entschieden.

Insgesamt 655 Personen (13,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 47 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16 a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 608 Personen (12,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Januar 2013 bei 699 Personen (14,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Auf-enthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.819 Personen (38,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.568 Personen (33,1 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2013 53.503, darunter 49.343 Erstanträge und 4.160 Folgeanträge (Vormonat: 49.811 anhängige Verfahren, davon 45.462 Erst- und 4.349 Folgeanträge).

Quelle: bmi.bund.de

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