München:
„Das Gesetz gehört – notfalls in gekürzter Form – endlich auf den Weg! Der Schutz der Verbraucher vor unseriösem Inkasso ist dringlich!“

Nach dem vorläufigen Stopp des für Verbraucher wichtigen Gesetzentwurfs gegen unseriöse Geschäftspraktiken fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk dringend, das Gesetz, notfalls auch in gekürzter Form, voranzubringen. „Es darf keine Zeit mehr verloren gehen. Insbesondere Regelungen zum Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Inkassomethoden sind überfällig! Zu lange schon werden Verbraucher von einzelnen schwarzen Schafen der Branche in unzumutbarer Weise unter Druck gesetzt und mit übermäßig hohen Inkassoforderungen überzogen.“

Wider Erwarten hat das Bundeskabinett den seit Frühjahr 2012 bekannten Gesetzentwurf immer noch nicht verabschiedet, weil Bedenken gegen den urheberrechtlichen Teil des Gesetzes geltend gemacht werden. Das Gesetzespaket betrifft neben den Bereichen Inkassowesen und Telefonwerbung auch die wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnungen. Der urheberrechtliche Teil ist dabei seit längerem Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen.

Merk: „Es kann nicht sein, dass Diskussionen über einen abtrennbaren Teil eines Gesetzesvorhabens das komplette Paket monatelang blockieren. Dies hilft den Verbrauchern überhaupt nicht. Der urheberrechtliche Teil ist zwar wichtig, jedoch kann das Paket auch ohne ihn eingebracht werden, damit es endlich weitergeht.“ Merk abschließend: „Manchmal ist es besser, kleine Schritte zu gehen als überhaupt nicht voranzukommen.“

Quelle:stmj.bayern.de

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Von redaktion