München:

Anlässlich der bevorstehenden Faschingsfeiertage
macht Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk darauf
aufmerksam, dass auch in der sog. fünften Jahreszeit
nicht alles erlaubt ist. „Keine Narrenfreiheit gibt
es zum Beispiel im Straßenverkehr“, so Merk. „Beim
Thema Alkohol am Steuer ist auch im Fasching Schluss
mit lustig. Wie zu jeder anderen Jahreszeit gilt: Schon
bei 0,3 Promille beginnt die so genannte relative Fahruntüchtigkeit.
Wer dann durch seine Fahrweise auffällt, muss nicht
nur mit einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten
in Flensburg rechnen, sondern auch mit dem Führerscheinentzug.
Ab 0,5 Promille liegt automatisch eine Ordnungswidrigkeit
vor. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro, vier
Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei
Monaten. Bei 1,1 Promille beginnt die so genannte absolute
Fahruntüchtigkeit. Wer in diesem Zustand hinterm Steuer
erwischt wird, macht sich strafbar – ganz unabhängig
von seiner Fahrweise. Wer also im Fasching feiern und
trinken will, der steigt besser gleich auf öffentliche
Verkehrsmittel und lässt den Wagen in der Garage stehen.“

narren

Merk
abschließend: „Wenn man sich an die Regeln hält,
steht dem ausgelassenen Treiben nichts mehr im Wege
– der Spontaneität setzt unser Recht nur wenige Grenzen-
die muss man aber einhalten. Der Staatsanwalt drückt
kein Auge zu.“
Quelle: stmj.bayern.de

 

Von redaktion