München
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute
alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen,
sich bei Ihrer Gemeinde für das Schöffenamt zu bewerben.
Merk: „Wer als ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege
teilnimmt, hat Gelegenheit, seine Wertungen, Lebens-
und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte
einzubringen. Damit garantieren die Schöffen eine
Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich
ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Wir brauchen
deshalb engagierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses
ebenso interessante wie verantwortungsvolle Ehrenamt
übernehmen!“
Wer Schöffe werden
möchte, muss sich bei seiner Gemeinde bewerben. Die
Vorschlagsliste für die Schöffen wird alle 5 Jahre
von den Gemeinden aufgestellt. Derzeit erarbeiten die
Gemeinden die Listen für die Kalenderjahre 2014 bis
2018. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und
Bürger, die am 1. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollendet
haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei ihrer
Wohnsitz-Gemeinde. Nicht zu dem Amt eines Schöffen
berufen werden sollen Personen, die z.B. aus gesundheitlichen
Gründen für das Amt nicht geeignet oder in Vermögensverfall
geraten sind. Ausgeschlossen sind außerdem Personen,
denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
verurteilt worden sind. Über die Aufnahme in die Liste
entscheidet die Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit.
Die
Vorschlagsliste reicht die Gemeinde anschließend beim
Amtsgericht des jeweiligen Bezirks ein. Dort wählt
der Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl von
Haupt- und Hilfsschöffen. Dabei wird darauf geachtet,
dass jeder Hauptschöffe voraussichtlich zu höchstens
12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen
wird.
Schöffen sind ehrenamtliche
Richter. Sie kommen ausschließlich in der Strafjustiz
zum Einsatz, und zwar bei den Strafkammern und Jugendkammern
der Landgerichte und bei den Schöffengerichten bzw.
Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte. Sie stehen
gleichberechtigt neben dem Berufsrichter und entscheiden
gemeinsam über die Schuld- und Straffrage. Insbesondere
üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das
Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht
wie die Berufsrichter aus.
Nach
der aktuellen Schöffenstatistik gab es zum 1. Januar
2009 in Bayern bei den Erwachsenen- und Jugendspruchkörpern
insgesamt 4.321 Hauptschöffen, darunter 2.255 Männer
und 2.066 Frauen. Der Frauenanteil lag somit bei 47,8
%.
Quelle: stmj.bayern.de