München:
Merk fordert bessere Verwertbarkeit von Massen-Gentests: „Das sind wir den Opfern schwerster Straftaten schuldig!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat dringend
eine gesetzliche Regelung gefordert, die es den Strafverfolgungsbehörden
ermöglicht, sogenannte „Beinahetreffer“ bei Massen-Gentests
zu verwerten. Dabei geht es um Fälle, in denen solche
Gen-Tests, die zur Aufklärung bestimmter schwerer
Verbrechen zulässig sind, zwar eine große Ähnlichkeit,
aber keine vollständige Übereinstimmung mit der DNA-Spur
ergibt. Obwohl dies nahelegt, dass der Täter ein Verwandter
des Getesteten ist, dürfen die Ermittlungsbehörden
die Spur nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs
vom Dezember 2012 nicht weiter verfolgen.
Dies
muss sich laut Ministerin Merk dringend ändern: „Massengentests
sind von vornherein nur bei schwersten Straftaten wie
zum Beispiel Gewalt- oder Sexualverbrechen zulässig“,
so Merk. „Unter solchen Straftaten leiden die Opfer
besonders stark – und ihre Aufklärung ist oft besonders
schwierig. Es kann deshalb nicht sein, dass unsere
Ermittler bei der Aufklärung dieser schwersten Straftaten
die Augen davor verschließen müssen, dass ein Gentest
sehr große Übereinstimmungen ergibt. Hier müssen
weitere Nachforschungen etwa bei Verwandten des Getesteten
zulässig sein. Wir sind es den Opfern schuldig, eine
klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die regelt,
dass und unter welchen Voraussetzungen solchen Spuren
nachgegangen werden darf.“
Quelle: stmj.bayern.de