München:

„Nicht der Täter, sondern das Opfer muss im Zentrum unserer Überlegungen stehen!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk reagiert
auf die Forderung des Tübinger Kriminologen Jörg
Kinzig, zu prüfen, ob nicht doch mehr nachträglich
Sicherungsverwahrte entlassen werden können, weil
diese „streng genommen unschuldig allein wegen ihrer
Gefährlichkeit“ untergebracht seien:

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„Es
ist nur schwer erträglich, dass hier einmal wieder
allein an den Täter gedacht und dessen Interesse in
den Mittelpunkt gestellt wird“, so Merk. „Die Opfer
oder ihre Angehörigen, die sehen müssen, dass ein
Straftäter auf freien Fuß kommt, obwohl von diesem
nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht,
werden ebenso ausgeblendet wie der Schutz potentieller,
zum Zeitpunkt der Entlassung noch unbekannter Opfer
von Straftaten“, so Merk. „Gegen eine derartige Sicht
wehre ich mich als Rechts- und Sicherheitspolitikerin
mit allem Nachdruck. Unsere Gerichte prüfen anhand
der gesetzlichen Maßstäbe mit großem Verantwortungsbewusstsein,
ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung
vorliegen. Und die Hürden dafür sind aufgrund der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs äußerst
hoch – meines Erachtens viel zu hoch. Sie führen dazu,
dass Täter unter bestimmten Voraussetzungen auch bei
erheblicher Rückfallgefahr entlassen werden müssen.
Hier eine weitere Lockerung zu fordern, geht genau
in die falsche Richtung und tritt die Interessen der
Opfer mit Füßen.“

 
Quelle: stmj.bayern.de

 

Von redaktion